Leipzig grüner machen!

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Grünflächen unter Nutzungsdruck

Amtsblattbeitrag vom 23. März 2019

Die Stadtverwaltung ist aufgefordert, bei Bauherren für den Erhalt von Grün zu werben, denn der Verlust von Flora und Fauna kann niemals vollständig kompensiert werden.

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Fraktion begrüßt mit großer Freude den dauerhaften Erhalt des Botanischen Gartens im Oberholz

Der Botanische Garten in Großpösna ist bisher im Besitz der Stadt Leipzig. Der Garten war 1936 als Lehrgarten für Drogisten angelegt worden und dient dem Anspruch des botanischen Lehrgartens bis heute. Mehr als 400 Pflanzenarten, aber auch lebende Tiere können hier besichtigt werden, der Garten ist ein beliebtes Ausflugsziel von Schulklassen im Rahmen des Fachunterrichts sowie von Studierenden.

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Änderungsantrag zur Vorlage " Fachförderrichtlinien des Amtes für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig"

Zuwendungsempfänger im Sinne dieser Fachförderrichtlinie sind Vereine und Verbände, sowie freie Träger, Gruppen, Initiativen und andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die eine vom Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeit nachweisen und die Aufgaben im Garten- und Kleingartenwesen die im Interesse der Stadt Leipzig liegen erfüllen.

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Ökologische Landwirtschaft voran bringen und Artenschutz stärken

Unsere Fraktion hat ein Maßnahmenpaket aus 8 Anträgen und  3 Anfragen eingereicht, um die ökologische Landwirtschaft in Leipzig voranzubringen und den Artenschutz zu stärken. „Wir haben die letzten Monate akribisch gearbeitet und mit vielen Akteur*innen gesprochen, um jetzt ein Paket vorzulegen, das nicht nur den Tieren, Pflanzen und Böden hilft, sondern auch die Betroffenen Landwirte und Konsument*innen mitnimmt. Biologische Ernährung und der Schutz der Artenvielfalt ist kein Nischenthema mehr und muss in den Fokus der Stadtverwaltung und Gesellschaft gerückt werden.“, so Norman Volger, Fraktionsvorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der Fraktion.

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Anfrage: Feldhecken statt kahler Landschaften

Wahrnehmbar ist aber weiterhin eine andere Entwicklung: Feldraine, Feldwege und Heckenbewuchs werden weg gepflügt, Bäumen am Wegesrand in der Krone kaputt geschnitten oder in der Wurzel zerstört und sterben ab, so dass inzwischen oft bis zum Asphalt der daneben liegenden Straßen gepflügt wird.

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Antrag: Landverpachtungen nur noch ohne „Pflanzenschutzmittel“

„Pflanzenschutzmittel“ werden in der Landwirtschaft großflächig und in großen Mengen in die Ackerböden ausgebracht, um Pflanzen vor Schadorganismen (Tiere, Pflanzen, Pilze, Bakterien oder Viren) zu schützen. Sie wirken dabei toxisch. Allerdings ist die Wirkung nicht auf diese beschränkt.

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Antrag: Anlage von Wildblumen- bzw. Feldheckenstreifen

„In Sachsen hat in den letzten Jahrzehnten die Zahl der ausgestorbenen, vom Aussterben bedrohten oder in ihrem Bestand gefährdeten Arten stark zugenommen. War in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts schon ein Verlust von 67 Pflanzenarten festzustellen, so stieg dieser zwischen den Jahren 1950 und 2000 nochmals rapide auf 101 Arten.
Hauptursache für den Bestandsrückgang der Pflanzen- und Tierarten ist die Zerstörung ihrer Lebensräume. In den dicht besiedelten Teilen Mitteleuropas, zu denen auch Sachsen gehört, sind die Intensivierung der Landnutzung, die Inanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr sowie Schadstoffemissionen in die Luft und in Gewässer von besonderer Bedeutung. Über die Hälfte aller in Sachsen vorkommenden Lebensraumtypen gelten als gefährdet.“ (Agrarbericht 2018 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft).

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Antrag: Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen im Eigentum der Stadt Leipzig und ihrer Beteiligungen

In den letzten Jahren und jüngst durch die verstärkte Bautätigkeit sind erhebliche landwirtschaftliche Flächen durch verschiedenste Bauvorhaben entwidmet und versiegelt worden. Straßenneu- und -ausbauten, Gewerbe und Wohnbaustandorte haben die verfügbaren landwirtschaftlichen Flächen erheblich verringert.

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Anfrage: Dürfen in Leipzig Bäume umziehen?

Der Wert großer Bäume für Luft und Klima ist inzwischen unstrittig. Eingewachsene, gesunde Bäume müssen jedoch weichen, wenn sie dort stehen, wo gebaut werden soll. Bedeutet das in jedem Fall, dass sie gefällt werden (müssen)?

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