Leipzig grüner machen!

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Antrag: Graue Energie und Treibhausgaspotenziale bei Bauvorhaben reduzieren

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Graue Energie und das entsprechende Treibhausgaspotenzial von Bauvorhaben zu reduzieren. Dabei sind Bauvorhaben in Form von Gebäuden und Anlagen der Infrastruktur zu berücksichtigen. Gegenstand der Reduktionsmaßnahmen sind Bauvorhaben der Kommune, der kommunalen Unternehmen sowie von privaten Vorhabenträger*innen.

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Anfrage: Schlohbachshof

Das Thema „Schlochbachshof“ erregt die Gemüter. Petitionen und Bürgerinitiativen unterstreichen, dass es ein Interesse gibt. Schlohbachshof wurde 1919 errichtet und diente zunächst als staatliche Lehranstalt. Nach der Schließung 1992 ging das Gut in Privatbesitz über.

Gleichzeitig liegt das Gut mitten im Auwald an Alter und Neuer Luppe und damit im Überschwemmungsgebiet des Waldes. Eine Nutzung von Schlohbachshof in welcher Form auch immer, konkurriert damit mit dem Ziel der Wiederherstellung der natürlichen Auendynamik und der Zielstellung den Auwald insgesamt wieder zu stärken und den Waldanteil in Leipzig zu erhöhen.

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Anfrage: Möckernscher Winkel

Nach bisherigen Kenntnisstand hat die LTV den Deich am Möckernschen Winkel freigegeben zur Entwidmung. Damit könnte, bei entsprechenden Rückbau, Hochwasser der Neuen Luppe in die Nahle übergeleitet werden. Die Stadt hat dagegen Widerspruch eingereicht. Dieser Widerspruch wurde von der Landesdirektion mit Widerspruchsbescheid zurückgewiesen. Es hieß, dass die Standsicherheit des Nahlebergs sei gefährdet.

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Anfrage: Ausgleichsmaßnahmen Landestalsperrenverwaltung

2011 wurden aufgrund des sogenannten „Tornadoerlasses“ erhebliche Eingriffe in den Leipziger Auwald vorgenommen. Nach bisherigen Kenntnisstand sind längst nicht alle Eingriffe der Landestalsperrenverwaltung ausgeglichen.

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Anfrage: Waldfläche

Leipzig hat sich das Ziel gesetzt den Anteil der Waldfläche am Stadtgebiete mittelfristig auf 10 % zu erhöhen. Aktuell ist nicht ersichtlich, wie dies bis 2030 gelingen soll.

 

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Anfrage: Fällmaßnahmen auf der Fläche zwischen Windmühlenstraße und Brüderstraße

Am 20.1. und 21.1. wurden auf der Grünfläche (kleine Parkanlage) zwischen Windmühlenstraße und Brüderstraße Bäume und Sträucher gerodet. Die Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz“, der Bebauungsplan soll erst im März durch einen Ratsbeschluss zur Auslegung in die Öffentlichkeitsbeteiligung.

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Änderungsantrag zum Antrag „Leipziger Kleinmesse bewahren und stärken - Tradition in die Zukunft führen“

Die Einberufung eines Runden Tisches zur Zukunft der Leipziger Kleinmesse würde zunächst einmal voraussetzen, dass bereits ein klares Konzept zur künftigen (Um)nutzung des Veranstaltungsgeländes am Cottaweg existiert. Dies ist jedoch nicht der Fall. Stattdessen existieren seit Jahren eine Vielzahl unterschiedlicher Interessen. Einerseits will der Fußball-Bundesligist Rasenballsport Leipzig gern eine Erweiterung seines Nachwuchsleistungszentrums um weitere zwei Spielfelder realisieren.

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GRÜNE verlangen Entwicklungskonzept zum Cottaweg

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Leipziger Stadtrat hat einen Änderungsantrag zum Antrag der CDU-Fraktion „Leipziger Kleinmesse bewahren und stärken - Tradition in die Zukunft führen“ eingereicht. Anlass dafür war auch die seitens des Kulturdezernates mit dem Alternativvorschlag angekündigte und bereits verschickte Einladung zur Einberufung eines Runden Tisches zum 4. März an Vertreter der Fraktionen, der Verwaltung und der Schausteller. Gleichzeitig kritisiert die Fraktion die Verwaltung deutlich und fordert, dass bei einer Verlegung der Kleinmesse die Stärkung des Biotopverbundes zwischen nördlichen und südlichen Auwald oberste Priorität haben müsste.

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Gemeinsamer Antrag: Erhalt städtischer Grundstücke in Rückmarsdorf

Mit diesem Antrag stärkt die Stadt Leipzig die im Grundsatz G 4.2.3.4 des Regionalplans 2017/2020 eingetragene Regel: Etwaige „Rohstoffgewinnung soll so erfolgen, dass … ein Abstand von 300 m zu Siedlungen freigehalten wird“. Allerdings greift im Fall dieses Grundsatzes die Einschränkung: „Der 300 m Abstand kann unterschritten werden, wenn im konkreten Zulassungsverfahren das Einhalten von immissionsschutzrechtlichen Vorgaben bzw. Sicherheitsabständen nachgewiesen wurde.“

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Aufstockung der Mittel für Baumpflanzungen

Stadtbäume leisten einen wesentlichen Beitrag zur Klimawandelanpassung, zur Bindung von CO2 und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität in öffentlichen Freiräumen. Mit der im Straßenbaumkonzept beschlossenen Neupflanzung von 1.000 Bäumen kann der Straßenbaumbestand deutlich erweitert werden. Zugleich gilt es, den Schwund des Baumbestandes in den zurückliegenden Jahren sowohl an Straßen als auch in Parks aufgrund zunehmender Trockenphasen und weggefallender Baumschutzregelungen stärker Rechnung zu tragen.

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