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Antrag: Gedenken an politisch motiviertes Unrecht im Gebäudekomplex Riebeckstraße 63 (Neufassung)

Der Gebäudekomplex in der Riebeckstraße 63 diente in der Vergangenheit nicht immer nur positiven Zwecken. Als sogenannte städtische Arbeitsanstalt diente die Einrichtung im Nationalsozialismus der Demütigung, Inhaftierung und Auslieferung von Menschen. Opfer der Nationalsozialisten, die als „Kriminelle, Asoziale, renitente Arbeiter, psychisch Kranke...“ eingestuft wurden, wurden in die Arbeitsanstalt eingewiesen. Viele von ihnen wurden von dort aus nach Sachsenhausen, Auschwitz und in andere Vernichtungslager deportiert. Die Einweisung in die Riebeckstraße war für sie der erste Schritt in den sicheren Tod, ihre letzte (unfreiwillige Adresse) in Leipzig.

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Antrag: „Einführung einer Strategischen Sozialplanung“ (Neufassung vom 23. August 2018)

Die Stadt Leipzig unterhält durch eine vom Sozialamt gesteuerte Förderung von Vereinen und Verbänden umfangreiche Angebotspalette sozialer Angebote und Hilfen. Diese orientieren sich bislang nur in Teilbereichen wie bspw. der Altenhilfe an erarbeiteten Planungsgrundlagen (Hier: Altenhilfeplan der Stadt Leipzig). Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, wo durch das SGB VIII eine gesetzliche Planungs- und Fördergrundlage geschaffen ist, existieren ebenfalls Teilfachpläne, welche die Planungsgrundlage der Angebotssteuerung und -entwicklung darstellen und derzeit in einer überarbeiteten integrierten Jugendhilfeplanung zusammenfließen sollen. Im Gegensatz zum Amt für Jugend, Familie und Bildung, wo seit mehreren Jahren eine Dynamisierung der Fördersumme – auch aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils – vorgenommen wird, um die Mehrbedarfe bei Betriebs- und Personalkosten zu finanzieren, zeichnet sich die Förderung über das Sozialamt durch jahrelange Stagnation aus.

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Antrag: Soziale Infrastruktur in Dölitz/Dösen

Der Bau einer Kindertagesstätte in der Eigenheimstraße wird aus städtebaulichen und ökologischen Gründen abgelehnt. Die im Antrag benannte Liegenschaft zwischen der Newton-, Winckler- und Bornaischen Straße, die die Antragsteller als Alternativstandort zur Bebauung mit einer dringend benötigten Kindertagesstätte im Stadtteil vorschlagen, hat die Verwaltung als Vorbehaltsstandort für den Bau einer 2- bis 2,5zügigen Oberschule festgesetzt. Der künftige Bedarf an Schulplätzen und die generellen Kosten im Bereich Schulbau rechtfertigen aus unserer Sicht jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen einen Bau kleiner Schulen mit eingeschränkten Kapazitäten. Wesentlich effektiver und wirtschaftlicher wäre der Bau einer mehrzügigen Schule an einem anderen Standort. Hierfür halten wir das weiträumige Gelände des agra-Messegeländes als geeignet, zumal dieses über bereits versiegelte und derzeit ungenutzte Flächen verfügt, welche sich zur Bebauung mit einer Schule anbieten würden. Auch eine weitere Absicherung der Durchführung von Veranstaltungen auf der agra, wie u. a. das Wave-Gothik-Treffen, wäre aus unserer Sicht dadurch nicht gefährdet.

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Rede von Katharina Krefft, Fraktionsvorsitzende, in der Ratsversammlung am 13. Dezember 2017 zur Vorlage "Teilhabeplan - Leipzig auf dem Weg zur Inklusion

Wir begeben uns auf den Weg zur Inklusion. Dabei fangen wir nicht bei Null an – davon gibt die Vorlage auf 138 Seiten mit mehreren Anlagen ausführlich Zeugnis. Der Leipziger Teilhabeplan legt offen, wie selbstverständlich Menschen mit Behinderungen und Eltern von Kindern mit Behinderungen ihre Teilhabe im Bildungswesen, beim selbstbestimmten Wohnen, eigenständiger Mobilität und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben formulieren. Sachverstand und Erfahrungswissen haben sehr wichtige Forderungen zusammengetragen.

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Rede von Dr. Gesine Märtens in der Ratsversammlung am 18. Oktober zum Antrag „Kultursensible Pflege" und Angebote der Seniorenhilfe ausbauen

Eine Konzeption für die 'Kultursensible offene Seniorenarbeit' braucht die Stadt ebenso dringend, und gerade jetzt wo wir die Fortschreibung des Altenhilfesplanes beschließen wollen, der zukünftig Fachkonzept für Seniorenarbeit heißen soll. Wir sind daher mit der Verwaltung übereingekommen...

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Antrag: Wohngemeinschaft Connewitz e. V. - Finanzierung und Bauabschluss sichern

Der Stadtrat Leipzig beauftragt die Stadtverwaltung mit der Zahlung von 180.000 Euro für den Wohngemeinschaft Connewitz e. V. aus dem Haushalt der Stadt Leipzig zur Realisierung des inklusiven Wohnprojektes in der Probstheidaer Straße 40 a, 04277 Leipzig. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1089700000 "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Finanzhaushalt".

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