Umsetzung Ratsbeschluss RB-V/445 vom 18.08.2010: Bestellung eines Umwelt- und Naturschutzbeirates nach Hauptsatzung (Anfrage 545/12)

Anfrage zur Ratsversammlung vom 21.03.2012

Der Stadtrat hat in der Ratsversammlung vom 18.08.2010 auf Antrag unserer Fraktion folgenden Beschluss gefasst: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Schaffung eines Umwelt- und Naturschutzbeirates nach Hauptsatzung in die Wege zu leiten. In diesem Gremium sollen die in Leipzig aktiven anerkannten Naturschutzeinrichtungen und -verbände angemessen vertreten sein. Dem Stadtrat wird umgehend eine entsprechende Vorlage mit der Änderung der Hauptsatzung vorgelegt.“ Anderthalb Jahre später ist diesem Beschluss immer noch nicht entsprochen worden.

Wir fragen daher an:

  1. Warum wurde der Beschluss des Stadtrates bis heute nicht umgesetzt und was versteht die Stadtverwaltung unter dem Arbeitsauftrag „umgehend“?
  2. Wann wird der Oberbürgermeister dem Stadtrat die entsprechende Vorlage zur Schaffung des Umwelt- und Naturschutzbeirates nach Hauptsatzung vorlegen und welche konkreten Schritte wurden dazu schon unternommen?
  3. Hat der bisherige alte Naturschutzbeirat nach § 45 SächsNatSchG als Beirat der Verwaltung in der Zwischenzeit weiter getagt und auf welcher Grundlage? Für welchen Zeitraum sind dessen Mitglieder berufen?

Die Antwort der Verwaltung hier zum Download

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