Rede von Dr. Tobias Peter am 21. August 2024 zur Vorlage "Förderrichtlinie Energieeffizienz mit stabilen Mieten"

Foto: Martin Jehnichen

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf dem Weg zur Klimaneutralität sind Gebäude der zentrale Schlüssel. Schließlich gehen 40% der CO2-Emissionen auf Errichtung und Betrieb von Gebäuden zurück. Und den weitaus größten Anteil haben dabei Wohngebäude. Wir haben uns nicht nur in Leipzig zum Ziel gesetzt, den Wohnungsbestand bis 2040 klimaneutral zu gestalten. Das ist zum einen ein Thema der Wärmeversorgung, Stichwort Wärmeplan, der gerade erarbeitet wird. Es ist aber auch ein Thema der energetischen Sanierung von Gebäuden. Beides kostet und beides muss bezahlt werden. Angesichts der steigenden Mieten in Leipzig ist die Mieterhöhung infolge energetischer Modernisierung ein sensibles Thema. Nach geltender Rechtslage können nach Modernisierungen bis zu 3 Euro pro Quadratmeter auf die bisherige Miete aufgeschlagen werden. Das sind je nach Miethöhe bis zu 50% Aufschlag. Bei einer 60qm Wohnung wären dann statt 360 EUR Kaltmiete auf einmal 540 EUR Kaltmiete zu bezahlen. Für Alleinerziehende mit etwas mehr als 1.000 EUR Nettoeinkommen oder Rentner/innen ist das oft nicht mehr darstellbar, selbst wenn die Heizkosten durch die Modernisierung sinken sollten. Für Bürgergeldbezieher/innen würde es allzuoft den Auszug aus der bisherigen Wohnung, schlicht Verdrängung bedeuten.

Dies ist für uns nicht hinnehmbar. Klimaschutz braucht Akzeptanz und muss sozial leistbar sein – auch und gerade für Mieter/innen. Deshalb haben wir in den letzten Haushaltsverhandlungen ebenso wie die Linke eine Förderung von Energieeffizienz bei stabilen Mieten beantragt. Wir freuen uns sehr, dass die Verwaltung eine entsprechende Förderrichtlinie erarbeitet und wir diese nun beschließen können.

Sie fördert die energetische Sanierung in den Energieeffizienzklassen F, G und H nach GEG, also schlecht oder gar nicht gedämmten Gebäuden, bei denen der Hebel für die Einsparung von Energie und CO2 am größten ist.

Wir können, gemessen an bereitstehenden Haushaltsmitteln von einer Million Euro immerhin etwa 100 Wohnungen in Leipzig jährlich damit fördern. 100 Haushalte, für die wir eine energetische Sanierung ermöglichen, ohne dass dies mit Mieterhöhung oder Auszug verbunden ist.

Wir betreten mit dieser Förderung Neuland. Dementsprechend ist es richtig, hier wie vorgesehen auch zu evaluieren und die Förderrichtlinie weiterzuentwickeln. So ist aus unserer Sicht durchaus auch denkbar, in einer weiteren Förderlinie die Zuschüsse etwas geringer anzusetzen mit dem Ziel einer Warmmietenneutralität oder Schwellenhaushalte mit einer moderaten Mietanhebung zu erreichen.

Bei Erfolg wäre es sinnvoll, dass die Förderrichtlinie eine Vorbildwirkung für Bund und Land entwickelt, denn ehrlicherweise da auch hin, um eine echte Breitenwirkung zu erzielen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Klimaschutz und bezahlbare Mieten gehören zusammen – das wollen wir mit dieser Förderrichtlinie erreichen. Wir bitten um Zustimmung.

Vielen Dank!

 

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