Rede von Bert Sander in der Ratsversammlung am 8. Juli 2020 zum Antrag "Neues Start- und Landeverfahren für DHL am Flughafen Leipzig/Halle"

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete;
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
liebe Gäste,

mein Beitrag trägt den Überschrift „Und täglich grüßt das Murmeltier“.
Ich weiß ja, das Thema Gleichverteilung der Starts- und Landungen auf die Nord- und Südbahn nervt gewaltig. Seit Eröffnung des Flughafens, also seit mittlerweile über 15 Jahren verfolgt, ja quält uns dieses Gezerre um die Gleichverteilung der Starts- und Landungen. [Und ich warne gleich vor, bei der Vorlage Regionalplan Leipzig West-Sachsen, mit der wir uns auf dieser Ratsversammlung auch noch beschäftigen werden, taucht unser Kasperle wieder auf.]
Ja, man kann ein derart innervierendes Vorkommnis auch gerne als Running Gag bezeichnen.
Allerdings ist in der Causa „Gleichverteilung“ kein Ende in Sicht. Aktuell unterbreitet uns der Flughafen eine neue, recht eigenwillige Auslegung von Gleichmäßiger Bahnverteilung. Die Deutsche Flugsicherung hat Ende Januar dieses Jahres am Flughafen Leipzig-Halle nämlich ein neues Landeverfahren eingeführt, bei dem die Start- und Landebahn Nord verstärkt für Anflüge genutzt wird, um die Südbahn umso stärker als Startbahn nutzen zu können. Die Rechnung, die uns offeriert wird, geht so: So man zumindest die Landungen 50:50 auf die Nord- und Südbahn verteilt, kommt man der geforderten 50:50 Variante doch auch näher – behauptet der Flughafen mir nichts, dir nichts.
Aber der Spaß geht noch weiter, wenn nämlich gesagt wird, dass das ganze Manöver auch noch dem Lärmschutz diene. Der Verwaltungsstandpunkt: [ich zitiere] „Eine Änderung des neuen Anflugverfahrens am Flughafen Leipzig/Halle wäre nicht zielorientiert. Das Verfahren verfolgt neben der Bewältigung eines wachsenden Flugaufkommens bereits das Ziel, den Lärmschutz zu verbessern, indem eine möglichst gleichmäßige Verteilung von Landungen auf beide Start- und Landebahnen erfolgt.“ [Zitat Ende]
Aber nein, das vorherige Start- und Landeverfahren, das sogenannt Point-Merge-Verfahren, das tatsächlich einst zur Minderung des nächtlichen Fluglärms eingeführt wurde, konnte den immer weiterwachsenden nächtlichen Frachtflugverkehr nicht mehr bewältigen. Der Verwaltungsstandpunkt: „Die kapazitive Leistungsfähigkeit des Point-Merge-Verfahrens hat sich in der Praxis allerdings als geringer herausgestellt als zur Planung 2014/2015 angenommen.“
Auch laut der Deutschen Flugsicherung (DFS) erfolgt die Einführung der aktuellen Variante keineswegs aus Lärmschutzgründen, sondern allein aus Gründen der Kapazität.

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