Kulturveranstaltungen leichter möglich machen – mehr Flexibilität bei Veranstaltungsgenehmigungen

Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom 24. Mai 2024

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat einen neuen Antrag zur Erleichterung der Genehmigung von Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen ins Verfahren gebracht. Nach Ansicht des Bauordnungsamtes ist jeweils ein Bauantrag vorab zu stellen, wenn Veranstaltungen in Räumlichkeiten durchgeführt werden, die nicht als Veranstaltungsobjekt zugelassen wurden. Dies ist aus Sicht des Amtes auch notwendig, wenn es sich um einmalige Abweichungen von der regulären Nutzung handelt. Diese Regelung führt zu einem erheblichen Kostenmehraufwand für Eigentümer*innen und Pächter*innen von Räumlichkeiten, die diese etwa für kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung stellen wollen. Zudem schränkt es die Möglichkeiten in Bezug auf die Verfügbarkeit beispielsweise großer Räumlichkeiten deutlich ein. Diese auch im Bundesvergleich restriktive Praxis führt zu einem erheblichen Aufwand für Veranstalter*innen und beschränkt die Nutzung von baulichen Anlagen auch dann, wenn diese eigentlich genehmigungsfähig wären.

Ausgangspunkt war eine Anfrage von "Rave for Peace", die gern innerhalb der Techne Sphere in der Halle 9 der ehemaligen Baumwollspinnerei eine Benefizveranstaltung durchgeführt hätten. Die Halle ist bisher nicht als Veranstaltungsgelände zugelassen; ein Bauantrag ist aufgrund des Umfangs zu aufwendig und zu teuer für die Veranstalter*innen. Die Fraktion fordert daher, dass der Oberbürgermeister die Möglichkeit einzelfallbezogener Ausnahmegenehmigungen von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen prüfen soll, ohne dass dadurch die Pflicht zur Beantragung einer Baugenehmigung ausgelöst wird. Verwiesen wird insoweit auch auf Bayern, wo dieser Fragestellung viel unbürokratischer mit einem weiten Handlungsspielraum für die Behörden begegnet wird.

Dazu Jürgen Kasek, Sprecher für Livemusik und Clubkultur:

"Die seit 2013 bestehende Praxis erscheint unflexibel und führt für die Eigentümer*innen zu einem erheblichen Mehraufwand. Es ist nicht nachvollziehbar, dass bereits eine einmalige Abweichung von der regulären Nutzung innerhalb der bestehenden Baugenehmigung zu einer neuen Antragspflicht führt, wenn die Einzelveranstaltung auch mit einer Einzelfallgenehmigung, siehe das behördliche Vorgehen in Bayern, gelöst werden könnte. Ein größerer Handlungsspielraum und die Möglichkeit von Einzelfallgenehmigungen würde zu einer Flexibilisierung führen und mehr kulturelle Nutzungen in unterschiedlichen Arten von Gebäuden ermöglichen. Gerade da bestehende kulturelle Räume entweder bereits dauerhaft vergeben sind oder die Raummiete extrem hoch ist, ist der Raum für kulturelle Nutzungen arg begrenzt, vor allem für nichtkommerzielle Akteur*innen. Wir wünschen uns, dass die Verwaltung hier mehr Möglichkeiten zulässt und damit auch den Kulturkollektiven entgegenkommt. Dies ist auch der Wunsch des Nachtrats und von vielen Kulturakteur*innen in der Stadt.“

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