Informationsfreiheitssatzung: Stadtverwaltung schlägt endlich Änderung des Kostenverzeichnisses zugunsten von Antragstellern vor!

Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom 26. Mai 2015

Auf Initiative der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde im Dezember 2012 die Leipziger Informationsfreiheitssatzung beschlossen.

Nachdem dem Stadtrat im letzten Jahr seitens der Stadtverwaltung der „Bericht über die Erfahrungen beim Vollzug der Informationsfreiheitssatzung“ vorgelegt wurde, brachte die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober erneut einen Antrag zur Informationsfreiheitssatzung mit dem Ziel ein, mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe weniger Abschriften künftig kostenfrei zu stellen sowie für weitergehende Auskünfte die Gebühren so zu bemessen, dass unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass zwischen Verwaltungsaufwand einerseits und dem Recht auf Akteneinsicht andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht, und des Weiteren, die im Einzelnen festgelegten Gebührensätze den Betrag von 100 Euro nicht übersteigen.

Nach über einem halben Jahr Prüfung liegt nun der Verwaltungsstandpunkt zum Antrag vor.

Tim Elschner, Stadtrat und verwaltungspolitischer Sprecher der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Wir begrüßen den Verwaltungsstandpunkt, der die Intention unseres Antrages im wesentlichen aufgreift. Denn wir haben die im letztjährigen Bericht geäußerte Ansicht der Verwaltung nicht geteilt, dass die Informationsfreiheitssatzung von den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Leipzig nur deshalb zurückhaltend genutzt wird, weil „die bisherigen … Möglichkeiten um Informationen zu erlangen ausreichend sind“. Bereits 2012 äußerten wir grundsätzliche Bedenken dahingehend,  dass die in der Verwaltungskostensatzung damals schlussendlich festgelegten Gebührensätze das Informationsrecht massiv behindern werden.“

Die Stadtverwaltung schlägt nun vor, die Verwaltungskostensatzung in Bezug auf die Informationsfreiheitssatzung zugunsten der Antragsteller zu ändern:

1. Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe weniger Abschriften sollen nun doch kostenfrei gestellt werden.

2. Auch der Gebührenrahmen oberhalb einfacher Auskünfte soll nun deutlich nach unten angepasst werden!


Tim Elschner: „Im Ergebnis zahlt sich unsere Hartnäckigkeit aus, auch wenn aus rechtlichen Gründen eine satzungsmäßige Festschreibung eines Gebührenbetrages von maximal 100 Euro nicht möglich sein wird. Ungeachtet dessen bleibt die Stadtverwaltung aufgefordert, ihre noch ungenügende Informationspolitik gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Leipzig in Bezug auf die Informationsfreiheitssatzung nebst Verwaltungskostensatzung zeitnah zu optimieren! So ist Einwohnerinnen und Einwohnern der Umgang mit der Informationsfreiheitssatzung zu erleichtern, indem auf leipzig.de, im Amtsblatt und auf Flyern zusätzliche, leicht verständliche Hintergrundinformationen zur Satzung und deren Anwendbarkeit zur Verfügung gestellt werden.“

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