Haushaltsantrag: „Stadt der kurzen Wege“ - Umsetzung von kleineren Sofortmaßnahmen für Fußgänger*innen ermöglichen!

Antrag:
Zur Umsetzung kleinerer Sofortmaßnahmen für Fußgänger*innen werden in den Doppelhaushalt 2019/2020 für die Jahre 2019 und 2020 zusätzlich jeweils 500.000 € eingestellt.

Begründung:
Seit Januar 2018 hat Leipzig einen Fußverkehrsbeauftragten. Neben der Erarbeitung eines strategischen Konzeptes für den Fußverkehr in Leipzig untersucht der Fußverkehrsbeauftragte neue Projekte dahingehend, ob die Belange der Fußgänger*innen berücksichtigt werden. Außerdem fungiert er als Ansprechpartner für Bürger*innen und Bürger sowie Verbände.

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Auffassung, dass der Fußverkehrsbeauftragte auch in die Lage versetzt werden muss, mit der Umsetzung kleinerer Sofortmaßnahmen für Fußgänger*innen auf unangemessene und nachteilige Situationen kurzfristig reagieren zu können.

Für die Fußgänger*innen unangemessene und nachteilige Situationen können sich z. B. aus fehlenden Durchwegungen und Verbindungstreppen/-rampen, fehlenden Gehwegnasen oder plötzliche endenden Fußgängerwegen ergeben. Ziel muss es sein, für Fußgänger*innen die Möglichkeit zu schaffen, sich in unserer Stadt einfach und sicher von A nach B, auf möglichst kurzem Wege, zu bewegen.

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