Haushaltsantrag: Bürger- und Akteursbeteiligung weiter verstetigen – mehrstufige Beteiligungsverfahren für besondere Vorhaben ermöglichen

Antrag:
Um mehrstufige Beteiligungsverfahren für besondere Vorhaben zu ermöglichen, werden in den Doppelhaushalt 2019/2020 für die Jahre 2019 und 2020 jeweils zusätzlich 150.000 € in den Haushalt eingestellt.

Zur Betreuung, Planung und Umsetzung dieser mehrstufigen Beteiligungsverfahren für besondere Vorhaben und zur Verstetigung der Bürgerbeteiligung innerhalb der Stadtverwaltung wird zusätzlich 1 VzÄ, angesiedelt in der Koordinierungsstelle „Leipzig weiterdenken“, neu geschaffen.

Begründung:
Unter anderem hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwei Anträge im Jahr 2015 gestellt, die die Verstetigung von insbesondere mehrstufigen Bürgerbeteiligungsverfahren zum Gegenstand hatte.

In der Sitzung der Ratsversammlung vom April 2017 hat der Stadtrat dann die Ergebnisse der Bilanzierung der informellen Beteiligungsverfahren der Stadtverwaltung zur Kenntnis genommen. Außerdem wurde der Oberbürgermeister beauftragt, entsprechende im Beschluss enthaltene Bausteine zur Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung umzusetzen.

Mit diesem Beschluss hat der Stadtrat ein eindrucksvolles Bekenntnis für qualitätsvolle Bürgerbeteiligung abgelegt!

Allerdings werden Initiativen aus dem Stadtrat oder der Stadtgesellschaft, die ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren für ein besonderes Vorhaben vorschlagen, von der Stadtverwaltung gerne und regelmäßig mit dem Hinweis abgelehnt, dass insbesondere dazu notwendige Finanzmittel nicht in den einzelnen jeweils zuständigen Ämtern in ausreichendem Maße zu diesem Zwecke eingeplant wurden und damit nicht zur Verfügung stehen, um z. B. notwendige neutrale externe Moderator*innen zu beauftragen.

Um die Durchführung dieser Beteiligungsverfahren finanziell wie personell abzusichern, schlägt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, in den Doppelhaushalt 2019/2020, für die Jahre 2019 und 2020 jeweils zusätzlich 150.000 € zweckgebunden in den Haushalt einzustellen.

Zur Betreuung, Planung und Umsetzung dieser mehrstufigen Beteiligungsverfahren für besondere Vorhaben und zur Verstetigung der Bürgerbeteiligung innerhalb der Stadtverwaltung schlagen wir außerdem zusätzlich die Schaffung einer neuen VzÄ vor, die in der Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ anzusiedeln ist. Die Schaffung dieser zusätzlichen Stelle erachten wir aus oben genannten Gründen für erforderlich und notwendig.

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