Auswirkungen der Optionspflicht auf in Leipzig lebende Betroffene mit doppelter Staatsbürgerschaft (Anfrage 838/13)

Anfrage zur Ratsversammlung vom 15.05.2013

Zuwandererkinder erhalten seit dem 1. Januar 2000 nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz durch ihre Geburt in Deutschland automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Bis zu ihrem 23. Geburtstag müssen die betroffenen jungen Erwachsenen allerdings die ausländische Staatsangehörigkeit abgelegt haben, wollen sie nicht, dass ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt wird (sog. Optionspflicht). Am 13. März 2013 fand eine Sachverständigenanhörung zur doppelten Staatsangehörigkeit im Innenausschuss des Deutschen Bundestages statt. Aus der Einbürgerungsstudie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und einer quantitativen Studie zur Optionsregelung aus dem Jahr 2011 geht hervor, dass fast ein Drittel der „Optionskinder“, die in Deutschland mit doppelter Staatsangehörigkeit leben, nicht ausreichend informiert sind, dass sie ihren deutschen Pass verlieren, falls sie ihren ausländischen Pass nicht rechtzeitig zurück geben. Dies führt nicht selten zu unfreiwilligen Verlusten der deutschen Staatsbürgerschaft.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Personen sind in Leipzig von dieser Regelung im Jahr 2013 aktuell betroffen und müssen sich für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden?
  2. Wie viele Optionsfälle sind in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich von der Ausländerbehörde zu bearbeiten?
  3. Wie viele in Leipzig lebende Personen, die 23 Jahre oder älter sind, können die doppelte Staatsbürgerschaft 2013 und in den nächsten fünf Jahren zum Beispiel aufgrund gegenseitiger Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft durch beide Länder voraussichtlich behalten?
  4. In wie vielen Fällen ist es in diesem Jahr und den zurückliegenden Jahren seit Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsgesetzes bereits zu Komplikationen im Zusammenhang mit der Optionspflicht zum Beispiel durch Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft aufgrund verspäteter Rückmeldung, welche Staatsangehörigkeit behalten werden soll, gekommen?
  5. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig etwa neben Versendung einer Informationsbroschüre /-schreibens und dem Bereitstellen von Beratungsangeboten, um Betroffene rechtzeitig über die Optionspflicht in Kenntnis zu setzen?
  6. Wie werden die Beratungsangebote von den Betroffenen wahrgenommen?
  7. Wie stellt sich das Wissen der in Leipzig Betroffenen zum Optionsverfahren und daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen zum Beispiel bei Versäumnis von wichtigen Fristen dar?
  8. Hält die Verwaltung weitere Informationsmaßnahmen insbesondere unter Bezugnahme auf die Fragen 6. und 7. für erforderlich? Sind diese ggf. in Planung?

    Die Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung hier als Protokollauszug zum Nachlesen:

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