Antrag: Sicherung des Unterrichtsangebotes der Musikschule „Neue Musik Leipzig“

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen DIE LINKE und SPD vom 19. April 2024

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Absicherung des Unterrichtsangebotes der Musikschule „Neue Musik Leipzig“ eine jährliche Zuwendung von jeweils bis zu 230.000 € für die Jahre 2024, rückwirkend zum 1. März 2024, sowie vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrates zum Doppelhaushalt 2025/26 für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 bereitzustellen.

Die Mittel sind zweckgebunden zur Finanzierung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse zu verwenden.

Die Finanzierung dieser Mittel für 2024 erfolgt ohne Eckwerterhöhung aus dem beschlossenen Haushaltsplan.

Begründung

Die „Neue Musik Leipzig“ ist die größte Musikschule in freier gemeinnütziger Trägerschaft im Freistaat Sachsen und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Sie feiert in diesem Jahr ihr 20jähriges Bestehen. Als Musikschule trägt sie mit ihrem breiten Unterrichtsangebot zur Bedarfsdeckung der Nachfrage nach musikalischen Unterrichtsstunden bei (aktuell knapp 2.000 Schüler, 126 Lehrkräfte). Sie leistet einen wichtigen Beitrag zu einem heterogenen und durchmischten Umfeld und belebt auch in städteräumlicher Sicht den Leipziger Norden.

Auch die Neue Musik Leipzig gGmbH ist von den möglichen Folgen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022, Aktenzeichen B 12 R 3/20 R, in ähnlicher Weise betroffen, wie die städtische Musikschule und möchte daher den überwiegenden Teil der Lehrkräfte ab 1. März 2024 – notfalls rückwirkend – fest anstellen, bzw. die bestehenden Honorarverhältnisse in sozialversicherungspflichtige Anstellungsverhältnisse überführen.

Zur Zielerreichung hat die „Neue Musik Leipzig“ bereits ihre Beiträge zum 1. Januar 2024 um weitere 10 % erhöht. Der durch die Sozialversicherungspflicht entstehende verbleibende Mehrbedarf beträgt 230.000 €.

Die Neue Musik Leipzig gGmbH erhält seit 2019 institutionelle Förderung der Stadt Leipzig. Durch die zusätzlichen Mittel würde der Anteil der kommunalen Förderung auf ca. 15 % des Gesamthaushaltes der Musikschule ansteigen.

 

Verwaltungsstandpunkt vom 04. Juli 2024

Alternativvorschlag

  1. Für 2024 werden der freien Musikschule „Neue Musik Leipzig“ gGmbH neben der bisherigen Förderung des Kulturamts (70.000 Euro), zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 115.000 Euro zur Sicherung des Musikschulangebots ab 01.08.2024 zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden dem Kulturamt überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
  2. Die Zuwendung ist zweckgebunden für die Finanzierung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse der Lehrkräfte zu verwenden und vorrangig für Leistungsbereiche einzusetzen, die eine breite Teilhabe an Musikangeboten im Sinne von Breitenförderung ermöglichen. Der Träger muss den fachlichen Kriterien der Kulturellen Bildung der Stadt Leipzig entsprechen und die Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinie Kulturelle Bildung des Freistaat Sachsen erfüllen.
  3. Ab 2025 wird das Unterrichtsangebot der Musikschule „Neue Musik Leipzig“ gGmbH durch eine Förderung in Höhe von jährlich bis zu 300.000 Euro gesichert. Die Mittel setzen sich zusammen aus 70.000 Euro, die der Träger bisher vom Kulturamt als Institutionelle Förderung erhalten hat und 230.000 Euro Mehraufwendungen für die Umwandlung von Honorar- in Festanstellungsverhältnisse der Lehrkräfte. Die 70.000 Euro werden aus dem PSP 1.100.25.4.0.01.01.01 Förderung Freie Kunst und Kultur übertragen, die 230.000 Euro werden ab 2025 planmäßig (d. h. zusätzlich im Haushalt) unter Haushaltsvorbehalt zur Verfügung gestellt.
  4. Die Zuwendung erfolgt als institutionelle Förderung über die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig (Beschluss Nr. VI-DS-01241-NF-05 der Ratsversammlung vom 18.5.2016) in der jeweils gültigen Fassung. Über die Erforderlichkeit des Zuwendungsbedarfs wird jährlich auf Basis eines Antrags des Trägers und der zur Verfügung stehenden Mittel entschieden. Dafür müssen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere
    - Antragstellung durch die Neue Musik Leipzig gGmbH unter Beachtung der Antragsfrist
    - Prüfung der Erforderlichkeit der Zuwendung der Höhe nach anhand vorzulegender Nachweise, aus denen sich der konkrete Zuwendungsbedarf ergibt,
    - Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Begründung

Wie im Antrag der Fraktionen dargestellt, ist die Neue Musik Leipzig gGmbH möglicherweise von den Folgen eines Urteils des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 (B 12 R 3/20 R) betroffen. Dem Urteil folgend sind die Beschäftigungsverhältnisse von Musikschullehrkräften in Hinblick auf Beschäftigungsstatus und Sozialversicherungspflicht jeweilig zu prüfen: Liegt eine überwiegend abhängige Beschäftigung mit Weisungsgebundenheit vor, gilt die Sozialversicherungspflicht. In Anlehnung an das Urteil hat die Stadt Leipzig im vergangenen Jahr überplanmäßige Aufwendungen für die städtische Musikschule „Johann Sebastian Bach“ beschlossen, damit diese die Sozialversicherungskosten für ihre Honorarlehrkräfte künftig abführen kann (Beschlussvorlage VII-DS-8410). Auch hat die Musikschule Johann Sebastian Bach in 2024 begonnen, ihre Honorarverhältnisse in Tarifbeschäftigungsverhältnisse zu überführen.

Die Grundsätze des BSG-Urteils können prinzipiell auch auf privatwirtschaftlich tätige Musikschulen übertragen werden. Aus diesem Grund beabsichtigt die freie Musikschule Neue Musik Leipzig gGmbH ihre bestehenden Honorarverhältnisse in sozialversicherungspflichtige Anstellungsverhältnisse zu überführen.

Zur Sicherung des Musikschulangebots in Leipzig werden der Musikschule hierzu für 2024 einmalig zusätzliche Mittel i. H. v. bis zu 115.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel beziehen sich auf eine Berechnung des Trägers, nach der es 115.000 Euro benötigt, um die Mehrkosten von Festanstellungsverhältnissen ab März 2024 zu decken.

Ab 2025 soll neben der bisherigen Institutionellen Förderung des Kulturamts eine zusätzliche Zuwendung von bis zu 230.000 Euro p.a. an den Träger beschlossen werden. Alternativ zum Antrag wird daher vorgeschlagen, eine zweckgebundene Zuwendung für die Musikschule Neue Musik Leipzig gGmbH von jährlich bis zu 300.000 Euro ab 2025 in die Haushaltsplanung aufzunehmen. Die Mittel setzen sich zusammen aus 70.000 Euro, die der Träger bisher als Institutionelle Förderung erhalten hat und 230.000 Euro Mehraufwendungen für die Umwandlung von Honorar- in Festanstellungsverhältnisse der Lehrkräfte. Die 70.000 Euro werden aus dem PSP 1.100.25.4.0.01.01.01 Förderung Freie Kunst und Kultur übertragen, die 230.000 Euro werden ab 2025 planmäßig (d.h. zusätzlich im Haushalt) unter Haushaltsvorbehalt zur Verfügung gestellt.

Die Zuwendungen für 2024 sowie 2025 und Folgejahre sind nur möglich, wenn die Mittel per Stadtratsbeschluss zusätzlich im städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Eine Finanzierung ohne Eckwerterhöhung aus dem bestehenden Budget der freien Kunst- und Kulturförderung ist nicht möglich, weil keine freien Mittel mehr zur Verfügung stehe. Für 2024 ist zudem das Förderbudget des Kulturamts bereits trägerkonkret untersetzt.

Die Zuwendungen werden als institutionelle Förderung nach Maßgabe der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig (Beschluss Nr. VI-DS-01241- NF-05 der Ratsversammlung vom 18.5.2016) und der Beschlusspunkte 2. und 3. erfolgen.

Die Mittel sind zweckgebunden für die Finanzierung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse der Lehrkräftevergütungen zu verwenden. Zudem ist die Zuwendung vorrangig für Leistungsbereiche einzusetzen, die eine breite Teilhabe an Musikangeboten im Sinne von Breitenförderung ermöglichen und den fachlichen Kriterien der Kulturellen Bildung entsprechen. Dazu zählen u. a. die musikalische Früherziehung, das Instrumentenkarussell, Ensemble- und Gruppenangebote sowie Kooperationen mit Bildungseinrichtungen Schwerpunkträumen der Stadtentwicklung. Weiterhin muss der Träger die Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinie Kulturelle Bildung des Freistaat Sachsen erfüllen.

Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei den Zuwendungen um eine freiwillige Leistung der Stadt Leipzig handelt, über die vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage, des Gleichbehandlungsgebotes, der Sparsamkeit und der Prüfung der Erforderlichkeit auf Basis eines jährlichen Antrags des Trägers entschieden wird. Grundsätzlich liegen die Verantwortung für Personalführung, Personalkosten sowie die Gesamtfinanzierung einer Einrichtung in der Hoheit der jeweiligen freien Träger.

Ein Sonderfall liegt hier insofern vor, als es sich bei der Musikschule „Neue Musik Leipzig“ gGmbH mit aktuell knapp 2.000 Schülern und 126 Lehrkräften um die größte Musikschule in freier gemeinnütziger Trägerschaft im Freistaat Sachsen handelt. Mit ihrem Unterrichtsangebot trägt sie neben der städtischen Musikschule „Johann Sebastian Bach“ zur Bedarfsdeckung der Nachfrage nach musikalischen Unterrichtsstunden in Leipzig bei.

Das Kulturamt fördert die Neue Musik Leipzig gGmbH aktuell mit 70.000 Euro über die Fachförderrichtlinie Kultur. Die Förderung wird als institutionelle Förderung in der Fördersparte Kulturelle Bildung ausgereicht und ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Mit Aufnahme des Trägers im Jahr 2019 lag die Förderung bei 40.000 Euro. In 2024 wurde die volle Antragssumme in Höhe von 70.000 Euro gewährt.

Die Förderung des Kulturamts diente bislang der Stärkung ausgewählter Leistungsbereiche des Trägers (Musikalische Früherziehung, Instrumentenkarussell und Ensemblearbeit), da sie Gruppenarbeit und soziale Begegnungen beinhalten und den Förderkriterien der Fördersparte Kulturelle Bildung entsprechen. In diesen Bereichen soll auch die künftige Zuwendung vorrangig eingesetzt werden, da sie eine breite Teilhabe an Musikangeboten im Sinne von Breitenförderung ermöglichen. Als weitere Voraussetzung muss der Träger nachweisen, dass er den fachlichen Kriterien der Kulturellen Bildung der Stadt Leipzig entspricht und die Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinie Kulturelle Bildung des Freistaat Sachsen erfüllt.

Zeitplan

Eine Umsetzung wäre ab 2025/2026 möglich.

 

Beschluss der Ratsversammlung am 21. August 2024

Der Antrag wurde im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung mit 51/11/1 vom Stadtrat beschlossen:

Beschluss:

 

  1. Für 2024 werden der freien Musikschule „Neue Musik Leipzig“ gGmbH neben der bisherigen Förderung des Kulturamts (70.000 Euro), zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 115.000 Euro zur Sicherung des Musikschulangebots ab 01.08.2024 zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden dem Kulturamt überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

  1. Die Zuwendung ist zweckgebunden für die Finanzierung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse der Lehrkräfte zu verwenden und vorrangig für Leistungsbereiche einzusetzen, die eine breite Teilhabe an Musikangeboten im Sinne von Breitenförderung ermöglichen. Der Träger muss den fachlichen Kriterien der Kulturellen Bildung der Stadt Leipzig entsprechen und die Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinie Kulturelle Bildung des Freistaat Sachsen erfüllen.

 

  1. Ab 2025 wird das Unterrichtsangebot der Musikschule „Neue Musik Leipzig“ gGmbH durch eine Förderung in Höhe von jährlich bis zu 300.000 Euro gesichert. Die Mittel setzen sich zusammen aus 70.000 Euro, die der Träger bisher vom Kulturamt als Institutionelle Förderung erhalten hat und 230.000 Euro Mehraufwendungen für die Umwandlung von Honorar- in Festanstellungsverhältnisse der Lehrkräfte. Die 70.000 Euro werden aus dem PSP 1.100.25.4.0.01.01.01 Förderung Freie Kunst und Kultur übertragen, die 230.000 Euro werden ab 2025 planmäßig (d. h. zusätzlich im Haushalt) unter Haushaltsvorbehalt zur Verfügung gestellt.

 

  1. Die Zuwendung erfolgt als institutionelle Förderung über die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig (Beschluss Nr. VI-DS-01241-NF-05 der Ratsversammlung vom 18.5.2016) in der jeweils gültigen Fassung. Über die Erforderlichkeit des Zuwendungsbedarfs wird jährlich auf Basis eines Antrags des Trägers und der zur Verfügung stehenden Mittel entschieden. Dafür müssen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere

 

  •         Antragstellung durch die Neue Musik Leipzig gGmbH unter Beachtung der Antragsfrist

 

  •         Prüfung der Erforderlichkeit der Zuwendung der Höhe nach anhand vorzulegender Nachweise, aus denen sich der konkrete Zuwendungsbedarf ergibt,

 

  •         Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Absicherung des Unterrichtsangebotes der Musikschule „Neue Musik Leipzig“ eine jährliche Zuwendung von jeweils bis zu 230.000 € für die Jahre 2024, rückwirkend zum 1. März 2024, sowie vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrates zum Doppelhaushalt 2025/26 für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 bereitzustellen.

 

Die Mittel sind zweckgebunden zur Finanzierung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse zu verwenden.

 

Die Finanzierung dieser Mittel für 2024 erfolgt ohne Eckwerterhöhung aus dem beschlossenen Haushaltsplan.

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