Antrag: Gestaltungsauftrag Pflege - Grundsatzprogramm und Bedarfsplanung für die Pflege in Leipzig (Neufassung)

Neufassung des Antrags vom 21. März 2018 (Beschlossen wurde die Fassung des Verwaltungsstandpunkts (siehe unten)).

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig erarbeitet unter Mitwirkung des Netzwerks „Leipziger Kooperation Pflege“ (Leikop) bis zum IV. Quartal 2019 ein Grundsatzprogramm Pflege in Leipzig. Darin werden Leitlinien zur Entwicklung eines am Gemeinwesen orientierten, sozialraumbezogenen weiteren Ausbaus ambulanter, stationärer, komplementärer und hauswirtschaftlicher Strukturen formuliert, um eine flächendeckende Versorgung von Pflegebedürftigen zu planen.
  2. Zugleich verpflichtet sich die Stadt Leipzig zu einer fortlaufenden, quartiersorientierten Pflegeangebotsanalyse, die Stärken und Schwächen benennt, stationäre und ambulante Über- und Unterversorgung im jeweiligen Sozialraum benennt. Die erste Fassung legt sie dem Stadtrat ebenfalls zum IV. Quartal 2019 vor.
  3. Grundsatzprogramm und Bedarfsplanung bilden die Grundlage für mögliche  strukturelle Förderungen von innovativen gemeindebezogenen Projekten, u.a. im Rahmen der Liegenschaftspolitik, der Wirtschaftsförderung und der Unterstützung und Beratung von Anbietern zur Entwicklung von Geschäftsmodellen unter Beteiligung der Pflegekassen.
  4. Die Stadt Leipzig baut ihr Pflegenetzwerk zu einer Informations- und Arbeitsplattform zur Vernetzung aller Akteure der Pflege aus und intensiviert die Zusammenarbeit mit den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen und der Metropolregion Halle/ Leipzig.
  5. Zugleich und zusätzlich beauftragt der Stadtrat den Oberbürgermeister sich in der Landesregierung Sachsen für die Aufstellung eines Sächsischen Landespflegegesetzes einzusetzen.

Begründung:

Die Kommunale Bürgerumfrage 2017 des Amt für Statistik und Wahlen zeigt, dass die Zufriedenheit der Leipziger*in mit der Versorgung mit Alten- und Pflegeheimen im Vergleich zum Jahr 2016 von 33 auf 21 % gesunken ist. Das ist mit Abstand der größte Rückgang in der Zufriedenheitsskala.
Dies ist ein deutliches Zeichen für einen wachsenden Handlungsbedarf für die Stadt Leipzig.
Das vorzulegende Grundsatzprogramm unterliegen den Zielstellungen,  allen unterstützungs- und pflegebedürftigen Menschen in Leipzig so lange wie gewollt, den selbstbestimmten Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen, der Stärkung der wohnortnahen Versorgungsstrukturen und dem Ausbau von primären Präventions- und Rehabilitationsangeboten und  einer lebensweltorientierten Gesundheitsförderung.
Unter Berücksichtigung der Sozialstruktur Leipzig ist diese zu erwartende Steigerung der Pflegebedürftigkeit mit einer erheblichen Steigerung der Kosten zur „Hilfe zur Pflege“ (SGB XII) verbunden. Schon im Haushaltsplan 2017/2018 sind ca. 16 Mio Euro pro Jahr dafür veranschlagt. Diese Summe wird weiter steigen, und zwar umso heftiger, je weniger wir bereit sind, selbst zu gestalten.
Auch vor diesem wirtschaftlichen Hintergrund ist es höchste Zeit, dass die Stadt Leipzig sich konzeptionell und planerisch den Herausforderungen stellt, die mit einer wachsenden Zahl pflegebedürftiger Einwohner verbunden ist. Eine ausgewogene und bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur ist Teil der kommunalen Daseinsfürsorge. Im Sinne des Siebten Altenberichts der Bundesregierung stellen sich der Kommune vielfältige Handlungsaufgaben: Die gesundheitliche Versorgung muss in wohnortnahen Strukturen sichergestellt sein und die  primäre Präventions- und Rehabilitationsangebote müssen ausgebaut werden,  um Pflegebedürftigkeit zu vermindern, zu verkürzen oder ganz zu verhindern“.
Für eine bessere pflegerische Versorgung  müssen gemischte Pflegearrangements  systematisch und flächendeckend gestärkt werden. Teilstationäre Angebote Beratungsmöglichkeiten ausgebaut und die Gewinnung von Fachkräften unterstützt werden.
Eine Förderung altersgerechten Wohnumbaus, ein abgestimmte Mobilitätspolitik und die Ausstattung des Sozialraums mit nachbarschaftlichen Hilfe- und Unterstützungsangeboten hält die Quote der teuren und vor allem ungewollte stationären Pflege so gering, wie möglich.
Eine bedarfsgerechte Pflegelandschaft ist Humanitäres Muss, und auch ein wirtschaftliches Plus, denn sie spart Kommunale Hilfen, ist eine krisensicherer Beitrag zur lokalen Wirtshaft und reduziert die Doppelbelastung durch die familiäre Pflege für die dringend benötigten Fachkräfte.
Das skandalöse Fehlen eines Sächsischen  Landespflegegesetzes und damit verbundenen  mangelnde Mittelbereitstellungen darf uns in Leipzig nicht davon abhalten, die beschriebenen Aufgaben in Angriff zu nehmen, die Grundsätze einer guten Leipziger Pflegeversorgung zu erarbeiten und eine gute Versorgung in der Zukunft zu sichern.

Verwaltungsstandpunkt vom 4. Dezember 2018

Alternativvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig schöpft die Möglichkeiten, an der künftigen Gestaltung der Pflegelandschaft in Leipzig mit- und auf die Berücksichtigung der Belange vor Ort hinzuwirken, aus. Im Zusammenwirken mit dem Freistaat Sachsen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen trägt die Stadt Leipzig zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen bei.
  2. Die Stadt Leipzig baut ihr Pflegenetzwerk zu einer Informations- und Arbeitsplattform zur Vernetzung aller Akteure der Pflege aus und intensiviert die Zusammenarbeit mit den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen und der Metropolregion Halle/Leipzig.
  3. Der Oberbürgermeister setzt sich bei der Landesregierung Sachsens für die Aufstellung eines Sächsischen Landespflegegesetzes ein.

 
Begründung:

Zu 1.
Pflege und Pflegebedürftigkeit sind gesellschaftliche Themen, die mit dem demografischen Wandel weiter an Bedeutung gewinnen. Besondere Herausforderungen ergeben sich aus der Zunahme des Anteils älterer Menschen in der Bevölkerung und der durch höhere Le-benserwartung gestiegenen Zahl hochaltriger Menschen.

Veränderungen sind auch bei jüngeren Altersgruppen sichtbar. In zunehmendem Maße kann Pflege nicht durch Angehörige abgesichert werden, wenn aufgrund wachsender beruflicher Mobilität Kinder und Enkel nicht in der Nähe wohnen oder Pflegebedürftige keine Kinder haben. Leben pflegebedürftige Menschen nicht mit einem (Ehe-)Partner zusammen, sind sie auf Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte angewiesen.

Der Bedarf an professionellen Pflegefachkräften wird sich weiter erhöhen. Bereits jetzt ist die Fachkräftesituation im Bereich der ambulanten und stationären Pflege sehr angespannt. Der Ausbau ehrenamtlicher Unterstützungsangebote und die Schaffung nachbarschaftlicher Hil-fenetze spielen bei der Ergänzung und Entlastung der Pflege eine wichtige Rolle.

Das zum 01.07.2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) beinhaltete viele auf eine Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gerichtete Regelungen. Die strukturelle und organisatorische Umsetzung konnte länderspezifisch gewählt werden. Fast alle Bundesländer haben sich für die Errichtung von Pflegestützpunkten entschieden. Der Freistaat Sachsen schlug einen anderen Weg ein und hat keine Pflegestützpunkte errichtet, sondern eine „Vernetzte Pflegeberatung“ aufgebaut. Dazu schlossen die sächsischen Landesverbände der Pflegekassen und die Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Sozialhilfeträger in Sachsen unter Beteiligung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) eine Kooperationsvereinbarung.

Das Ziel der Vernetzten Pflegeberatung besteht darin, bestehende Strukturen zu nutzen und auszubauen und dabei die Akteure der Pflege einzubinden. Die Vernetzung der unterschiedlichen Träger der Kranken- und Pflegeversicherung, der Kommune, der medizinischen, pflegerischen und sozialen Leistungserbringer unter Einbindung sozialer sowie bürgerschaftlicher Initiativen und Selbsthilfevereinigungen und Selbsthilfe–organisationen ermöglicht eine Koordinierung und Steuerung von Leistungen unterschiedlicher Versorgungsbereiche für die Betroffenen.

Um diesen Intentionen gerecht werden zu können, bedarf  es der Beteiligung und Aktivierung von Netzwerkpartnern aus dem Bereich der Pflege in der Stadt Leipzig. Die Pflegekoordinatorin im Sozialamt ist seit 2016 mit dem Aufbau eines Pflegenetzwerkes, in dem verschiedene Leistungserbringer aus dem Bereich Pflege, z.B. Pflegekassen, ambulante und stationäre Dienste sowie Ansprechpartner aus dem Ehrenamt mitwirken, befasst. Das kommunale Netzwerk „Leipziger Kooperation Pflege“ ist etabliert und wird von den Leipziger Akteuren angenommen. Die Arbeitsgruppe Fachkräftesicherung geht beispielsweise derzeit auf das Landesamt für Schule und Bildung zu mit einem konkreten Konzept für eine Schülermesse „Pflege – Schüler entdecken, erfahren und erproben ein neues Berufsfeld“.

Mit der Fortschreibung des Fachkonzeptes „Offene Seniorenarbeit in Leipzig“ soll im Rahmen der Beratung in Seniorentreffs künftig auch eine Erst- und Orientierungsberatung zur Pflege verankert werden. Diese umfasst

-          Angebote der Pflegeberatung,
-          aktuelle Angebote rund um Pflege und Unterstützung im Alltag unter Nutzung der Pflegedatenbank des Freistaates Sachsen (pflegenetz.sachsen.de),
-          Überblick zu Leistungen und Angeboten der Pflegeversicherung nach SGB XI, Krankenversicherung nach SGB V und Sozialhilfe nach SGB XII,
-          Sterbebegleitung und
-          Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige.

Mit der Schaffung des Netzwerkes Leipziger Kooperation Pflege wurde das enge Zusammenwirken für eine leistungsfähige ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevölkerung (§ 8 SGB XI) intensiviert. Die Stadt Leipzig hat jedoch keinen gesetzlichen Auftrag zum Ausbau ambulanter und stationärer pflegerischer Strukturen oder zur Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung von Pflegebedürftigen und Pflegenden.

Die strategische Ausrichtung, Planung und Gestaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur ist Landesaufgabe (§ 9 Abs. 1 Satz 1 SGB XI).

Die sächsischen Kommunen und Landkreise haben hierfür weder einen gesetzlichen Auftrag noch sind sie nach dem Konnexitätsprinzip vom Freistaat Sachsen mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet. Nach dem in Artikel 85 der Sächsischen Verfassung verankerten Konnexitätsprinzip hat der Freistaat Sachsen die Pflicht, bei Aufgabenübertragungen auf Kommunen einen finanziellen Ausgleich für die entstehende Mehrbelastung zu schaffen.

Das Nähere zur Planung und zur Förderung der Pflegeeinrichtungen wird durch Landesrecht bestimmt (§ 9 Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Ein Landespflegegesetz mit entsprechenden Regelungen gibt es in Sachsen nicht.

Eine stärkere Planungskompetenz der Kommunen wird von der Stadt Leipzig grundsätzlich gewünscht; dies setzt jedoch einen gesetzlichen Auftrag und eine entsprechende finanzielle Ausstattung voraus.

Unter den aktuellen Rahmenbedingungen ist es sinnvoll, die Mitwirkungsmöglichkeiten an der künftigen Gestaltung der Pflegelandschaft in Leipzig auszuschöpfen und auf die Berücksichtigung der Belange vor Ort hinzuwirken.

Die für die Erledigung der Aufgaben nach den Punkten 1 und 2 des Ursprungsantrages – ungeachtet des fehlenden gesetzlichen Auftrages und der fehlenden Umsetzungskompetenz – erforderlichen personellen Ressourcen werden auf 2,0 Stellen im Sozialamt geschätzt (1,0 VZÄ Sozialplanung und 1,0 VZÄ in der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe).

Anders als in der Begründung des Ursprungsantrages dargestellt ist mit seiner Umsetzung keine Einsparung kommunaler Haushaltsmittel zu erwarten. Die Hilfe zur Pflege ist eine kommunale Pflichtleistung nach dem SGB XII für Menschen, deren Pflegeversicherungsleistungen für die Kosten der Pflege nicht ausreicht und die diese nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen finanzieren können. Sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich sind Kostensteigerungen zu erwarten.

Vor dem Hintergrund, dass eine Bedarfsplanung in einem Spannungsverhältnis zu dem vom Bundesgesetzgeber eingeführten Wettbewerb der Leistungserbringer steht, stoßen Bedarfsplanung und ebenso Investitionsförderung - beides rechtlich zulässige Instrumente der Länder - seit langem an die Grenzen ihrer Wirksamkeit. Bereits das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat im Urteil vom 19.08.1999, Az. L5P 33/98 ausgeführt, dass den Ländern nicht die Kompetenz zustehe, "den vom Bundesgesetzgeber eingeführten Wettbewerb der Leistungserbringer durch die gezielte Förderung nur ausgewählter Leistungserbringer zu behindern". Der auch in Sachsen praktizierte Rückzug aus der Bedarfsplanung hat die Aufgaben des Landes und der Kommunen verändert - Beratung und Information als Mittel zur Stärkung der Nachfrageseite stehen nunmehr im Vordergrund.

Die Zulassung von Pflegeeinrichtungen obliegt in Sachsen federführend der AOK Plus. Mittel der Pflegeversicherung stehen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen zur Verfügung, um Maßnahmen wie Modellvorhaben, Studien, wissenschaftliche Expertisen und Fachtagungen zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, insbesondere zur Entwicklung neuer qualitätsgesicherter Versorgungsformen für Pflegebedürftige, durchzuführen und mit Leistungserbringern zu vereinbaren (8 Abs. 3 SGB XI).

Zu 2.
Das Pflegenetzwerk der Stadt Leipzig „Leipziger Kooperation Pflege“ ist nach kurzer Zeit mit positiver Resonanz der Akteure fest in Leipzig etabliert. Der überwiegende Teil der Mitglieder des Netzwerkes beteiligen sich aktiv am Informationsaustausch. In Arbeitsgruppen zu aktuellen Themen werden Handlungsempfehlungen und Vorschläge für Standards in der Praxis erarbeitet. In 2018 wird das Netzwerk erstmals eine aktive Rolle in der Ausbildungsmesse übernehmen, um gezielt und attraktiv die Beruf der Pflege Schülern vorzustellen.

Die Pflegekoordinatoren Sachsen stehen in regelmäßigem Austausch untereinander und mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Im Hinblick auf die heutige Bevölkerungsmobilität kann die Stadt Leipzig nicht losgelöst von den umliegenden Kommunen agieren. Die Auswirkungen der hohen Attraktivität der Stadt Leipzig sollten auch im Pflegesektor mit einem ausgeglichenes Maß an Angeboten durch Abstimmungen mit den Landkreisen Leipzig und Nordsachen ermöglicht werden. Ein länderübergreifender Ausbau der Vernetzung ist unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nicht geplant, jedoch bei Bedarf möglich.

Zu 3.
Für Bedarfserhebung und verbindliche Bedarfsplanung sind landesgesetzliche Regelungen notwendig. Ein Landespflegegesetz kann die Grundlage für ein zielgerichtetes Handeln der Stadt Leipzig für die Gestaltung der Angebote in der Pflege in eigener Verantwortung und mit Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung sein.
 

 

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 01.07.19:

 X umgesetzt


zu BSP 1

Die Stadt Leipzig nimmt mit der Einrichtung einer Pflegekoordinatorin und der Initiierung des Netzwerkes Leipziger Kooperation Pflege (LeiKoP) eine aktive Rolle im Bereich der Pflege ein. Die Pflegekoordinatorin ist Lotsin und Impulsgeberin.

Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen sind aktiv im Netzwerk tätig und gestalten dieses mit. Der stetige Ausbau der Mitgliederzahl des Netzwerkes und die Inhalte der Zusammenarbeit spiegeln die Wahrnehmung der Belange vor Ort wieder.

 zu BSP 2

Bereits heute arbeiten 80 Akteure im Netzwerk mit und die Einbeziehung weiterer Akteure ist ein stetiger Prozess. Werbung zum Beitritt in das Netzwerk erfolgt durch gezielte fachinhaltliche Ansprache der Akteure zu aktuellen Themen. Die vielfältigen Probleme in der Pflege werden auch überregional und bundesweit wahrgenommen, was sich beispielsweise in der "Konzertierten Aktion Pflege" der Bundesregierung sowie in der Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz "Pflegepaket Sachsen" widerspiegelt. Zunehmend wird das Netzwerk LeiKoP von Mitgliedern und Experten über die Stadt Leipzig hinaus als Plattform verstanden, um regionale Erfordernisse gemeinsam zu lösen.

Aktuelle Inhalte werden bearbeitet und öffentlich transportiert. Beispielhaft sei die erste Informationsmesse für Pflegeberufe am 13.04.2019 im Neuen Rathaus genannt. Dabei wurden ca. 400 Schülern das Berufsbild der Pflege durch praktische Erprobungsmöglichkeiten sowie Informationen und die Möglichkeit von Gesprächen mit Experten aus der Praxis nahegebracht.

Die Pflegekoordinatoren tauschen sich regelmäßig untereinander und mit dem Sächsischen Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz aus und holen zu aktuellen Themen Fachvertreter in ihren Kreis. Ein Austausch mit den angrenzenden Landkreisen Leipzig und Nordsachsen erfolgt ebenso wie ein Fachaustausch mit den Städten Chemnitz und Dresden, die mit ihren überregionalen Einzugsgebieten vor ähnlichen Herausforderungen wie die Stadt Leipzig stehen.

 zu BSP 3

Die Stadt Leipzig hat in verschiedenen Gremien sowie über die kommunalen Spitzenverbände die Einführung eines Landespflegegesetzes gefordert. Im Bericht der Enquete-Kommission des Sächsischen Landtages wird empfohlen, die Einführung eines Landespflegegesetzes im Freistaat Sachsen zu prüfen, in dem die Aufgaben des Landes, der Kommunen und anderer Beteiligter zur Umsetzung ihrer jeweiligen Sicherstellungsaufträge geregelt werden.

Der Oberbürgermeister hat sich darüber hinaus am 11.06.2019 schriftlich an die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz gewandt und darauf hingewiesen, dass die Einführung eines Landespflegegesetzes in Sachsen aus seiner Sicht zwingend erforderlich ist, um vor dem Hintergrund sich künftig stark verändernder Lebenswelten für Leipzig Perspektiven in der Pflege zu entwickeln und neue kommunale Handlungsspielräume zu schaffen.

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