Anfrage: Strategie der Feuerwehr bei siedlungsnahen Feldbränden

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 19. Juni 2024

Am 13. Juli 2023 kam es im Leipziger Südwesten auf einem Feld in Großzschocher in direkter Nachbarschaft zur Neubauernsiedlung zu einem Feldbrand, der einen Teil der benachbarten Kleingartenanlage KGV Lerchenhain vernichtete. Die Feuerwehr, die mit der Rettungswache Südwest in direkter Nachbarschaft ansässig ist, rückte erst nach 1,5h zum Löschen aus, weil sie für Feldbrände nicht zuständig sei. Stattdessen wurden die Freiwilligen Feuerwehren aus den umliegenden Ortschaften herangezogen. Nur durch einen plötzlichen Windwechsel drehte die Feuerwalze kurz vor der Siedlung ab, sodass ein Übergreifen der Flammen auf die Wohnhäuser der Neubauernsiedlung verhindert wurde. (siehe auch https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/leipzig/leipzig-leipzig-land/brand-kleingartenverein-schoenauer-strasse-100.html)

Im Zuge der Aufarbeitung dieses Feldbrandes sagte die Branddirektion zu, eine Strategie zu erarbeiten, wie bei künftigen Feldbränden umzugehen sei, die in der Nähe von Siedlungen und Kleingartenanlagen auftreten.

Da seither nichts verlautbart wurde, machen sich die Anwohner*innen Sorgen, bei einem erneuten Feldbrand betroffen zu sein, ohne dass seitens der Feuerwehr eine Strategieänderung zu 2023 erfolgt.

Deshalb fragen wir an:

  1. Welche Schlüsse hat die Branddirektion aus dem Feldbrand im Sommer 2023 gezogen und welche Maßnehmen wurden seitdem vollzogen?
  2. Welche Strategie wird in einem Wiederholungsfall angewendet, um künftig zu verhindern, dass sich mögliche Brände auf benachbarte Siedlungen oder Kleingartenanlagen ausbreiten?

Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung vom 17. Juni 2024

Frage 1: Welche Schlüsse hat die Branddirektion aus dem Feldbrand im Sommer 2023 gezogen und welche Maßnahmen wurden seitdem vollzogen?

„Die Feuerwehr, die mit der Rettungswache Südwest in direkter Nachbarschaft ansässig ist, rückte erst nach 1,5 h zum Löschen aus, weil sie für Feldbrände nicht zuständig sei. Stattdessen wurden die Freiwilligen Feuerwehren aus den umliegenden Ortschaften herangezogen“

Diese Aussage ist nicht korrekt. Richtig ist, dass die dem Ereignisort am nächstgelegene Feuer- und Rettungswache 5 der Berufsfeuerwehr durch die Leitstelle Leipzig initial um 14:10 Uhr in Verbindung mit weiteren Einsatzmitteln alarmiert wurde, 14:12 Uhr ausgerückt ist und 14:17 Uhr an der Einsatzstelle eintraf. Eine faktische „Zuständigkeit“ für Vegetationsbrände bestimmter Standorte ist weder festgelegt, noch taktisch angezeigt und sinnvoll. Vielmehr werden bei solchen Schadenslagen entsprechend der Alarm- und Ausrückeordnung Einsatzfahrzeuge und Personal aus mehreren und insbesondere den nächstgelegenen Standorten alarmiert.

In Leipzig wird der abwehrende Brandschutz durch Berufs- und Freiwillige Feuerwehr gleichermaßen sichergestellt. Somit kamen auch bei diesem Einsatz Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr zum Einsatz, die je nach Ortswehr unterschiedliche Tagesverfügbarkeiten aufweisen. Die Alarmierung umliegender Feuerwehren aus dem Landkreis Leipzig erfolgte nach Lagebeurteilung des Einsatzleiters in gelebter Praxis entsprechend § 14 (1) SächsBRKG. Diese Maßnahme war insbesondere aufgrund der örtlichen Nähe zum Stadtrand und zur Ablösung der Leipziger Kräfte angemessen, verhältnismäßig und geeignet.

Frage 2: Welche Strategie wird in einem Wiederholungsfall angewendet, um künftig zu verhindern, dass sich mögliche Brände auf benachbarte Siedlungen oder Kleingartenanlagen ausbreiten?

„Im Zuge der Aufarbeitung dieses Feldbrandes sagte die Branddirektion zu, eine Strategie zu erarbeiten, wie bei künftigen Feldbränden umzugehen sei, die in der Nähe von Siedlungen und Kleingartenanlagen auftreten“

Diese Aussage ist der Branddirektion nicht bekannt. Grundsätzlich kann aber festgestellt werden, dass aufgrund vermehrter Trockenperioden auch in Leipzig eine Steigerung von größeren Vegetationsbränden zu verzeichnen ist. Die Branddirektion hat daher auch bei Beschaffungsmaßnahmen von Fahrzeugen die entsprechenden Fähigkeiten berücksichtigt. Beispielsweise kann hier die Anschaffung von Löschfahrzeugen mit Vegetationsbrand-ausstattung in 2022 / 2023 erwähnt werden und die geplante Beschaffung von geländefähigen Tanklöschfahrzeugen, die allerdings von der Genehmigung der dafür notwendigen Haushaltsmittel abhängig ist.

Unabhängig von der technischen Ausstattung gehört die Taktik bei Vegetationsbränden zum Aus- und Fortbildungsprogramm der Leipziger Einsatzkräfte. Die „Strategie“ bei Einsätzen ist lageabhängig und wird vom Einsatzleiter festgelegt. Ziel ist es selbstverständlich, in jedem Falle Personen- und Sachschäden zu verhindern.

Es gilt ebenso festzuhalten, dass bei der Bewirtschaftung von Feldflächen in unmittelbarer Nähe von Siedlungen (insbesondere bei Vorhandensein von leicht entzündlicher Brandlast in Form von trockener Vegetation) eine wenigstens abstrakte Gefährdungslage nicht auszuschließen ist. Auf ein sich dort entwickelndes, hochdynamische Brandereignis kann die Feuerwehr nur operativ reagieren.

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