Anfrage: Open-Air-Veranstaltungen

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 5. Juli 2023

In Leipzig finden jedes Jahr eine Vielzahl an Open-Air-Veranstaltungen statt, angefangen von Theater, Kino, Konzerten bis hin zu Tanzveranstaltungen. Diese Vielgestaltigkeit der Kultur ist auch ein Kennzeichen der Stadt und lässt diese überregional strahlen. Vor einem Jahr hat Leipzig zudem das Freiflächenkataster und ein vereinfachtes Antragsverfahren für nicht kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen geschaffen. Kritisiert wird aber bislang, dass zum Teil nach wie vor mehrere Genehmigungen für eine Veranstaltung beantragt werden müssen und Flächen fehlen, die Veranstaltungen nach 22 Uhr möglich machen.

Auch die Schallimmissionsprognosen sind bisher nicht öffentlich einsehbar. Zielstellung des Konzepts war es auch, einen ordnungsrechtlichen Rahmen für Veranstaltungen und nicht kommerzielle Open-Airs zu schaffen, um durch die Schaffung von legalen Möglichkeiten unter Einhaltung des Lärmschutzes die Belastung für Anwohner*innen in besonders stark frequentierten Bereichen zu senken.

In diesem Kontext fragen wir an:

  1. Wie viele Veranstaltungen der oben genannten Art haben 2022 in Leipzig stattgefunden? Bitte auflisten nach Art der Veranstaltung.
  2. Welche Ämter sind im Regelfall mit dem Veranstaltungsgeschehen in Leipzig beteiligt und wie läuft die ämterinterne Abstimmung?
  3. Wie hoch ist das Antragsaufkommen für Ämter mit Einzelsachverhalten Veranstaltungen betreffend?
  4. Wie wird das Antragstool für nicht kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen bislang angenommen und welche Schritte zur Weiterentwicklung wurden unternommen? Warum sind insbesondere die Schallimmissionsprognosen bislang nicht öffentlich?
  5. Welche Chancen sieht die Stadt das Antragsverfahren weiter zu vereinfachen und Flächen freizugeben, die auch nach 22 Uhr bespielt werden können? Welche Prüfungen wurden dazu bislang angeschoben?
  6. Wie bewertet die Stadt insgesamt das Veranstaltungsgeschehen in der Stadt im Spannungsfeld zwischen Kultur und Lärmschutz und welche Ideen hat die Stadt, um insbesondere Einwohner*innen in Stadtteilen, in denen besonders häufig Veranstaltungen stattfinden, zu entlasten und zu schützen?

Antwort in der Ratsversammlung am 5. Juli 2023

1. Wie viele Veranstaltungen der oben genannten Art haben 2022 in Leipzig stattgefunden? Bitte auflisten nach Art der Veranstaltung.

Im Jahr 2022 wurden 427 Veranstaltungen im Bereich öffentlicher Grünflächen durchgeführt (Vergleich 2023: 266, Stand: 30.06.2023). Hierzu zählen u.a. Informationsstände von Vereinen/ Parteien, Theateraufführungen, Orts-, Sommer- und Kinderfeste, Kinoveranstaltungen, Sportevents u.v.m. Eine Auflistung ist aufgrund der Vielschichtigkeit der Nutzungen im Detail nur mit Darstellung jeder Einzelveranstaltung möglich, worauf an dieser Stelle verzichtet wird.

Zusätzlich, zu den vorgenannten Veranstaltungen wurden 12 Open-Air-Veranstaltungen durchgeführt (Vergleich 2023: 11, Stand: 30.06.2023).

2. Welche Ämter sind im Regelfall mit dem Veranstaltungsgeschehen in Leipzig beteiligt und wie läuft die ämterinterne Abstimmung?

Die Antragsbearbeitung für Veranstaltungen im Bereich des öffentlichen Grün obliegt federführend dem Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG). Liegen die Veranstaltungsflächen in einem Schutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet, Natura-2000-Gebiet, gesetzlich geschütztem Biotop) oder berühren artenschutzrechtliche Belange so ist prinzipiell vom Antragsteller ein separater Antrag auf naturschutzrechtliche Erlaubnis an das Amt für Umweltschutz (AfU) zu stellen. Ein entsprechender Hinweis ist im Antragsformular enthalten.

Ebenfalls wird die Immissionsschutzbehörde mit einbezogen, wenn absehbar ist bzw. aus dem Antrag hervorgeht, dass ein Genre bespielt wird, welches ein immissionsschutzrechtlich zu qualifizierendes „Seltenes Ereignis“ zur Folge hat bzw. die zulässigen Immissionsschutzgrenzwerte überschreitet. Hierunter fallen insbesondere Veranstaltungen der Genres Elektro / Techno / Hip-Hop / Metal / Punk / Schlager.

3. Wie hoch ist das Antragsaufkommen für Ämter mit Einzelsachverhalten bezüglich beantragter Kultur-Veranstaltungen generell?

Das Antragsaufkommen an Kulturveranstaltungen im öffentlichen Grün beläuft sich mit Stand zum 30.06.2023 auf 266 Veranstaltungen. Zusätzlich sind Open-Air-Veranstaltungen mit 11 bereits genehmigten und acht noch zu bearbeitenden Anträgen zu verzeichnen.

4. Wie wird das Antragstool für nicht kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen bislang angenommen und welche Schritte zur Weiterentwicklung wurden unternommen? Warum sind insbesondere die Schallimmissionsprognosen bislang nicht öffentlich?

Die Resonanz aus der nichtkommerziellen Veranstaltenden-Szene, insbesondere der Techno- und Elektro-Szene, ist mehrheitlich positiv. Kritisiert werden jedoch die Bearbeitungsdauer, die Beschränkungen der Veranstaltungsdauer bis 22 Uhr (bei „Seltenen Ereignissen“ im Einzelfall bis 23 Uhr) und die hohen Kosten durch die Bearbeitungsgebühren, geforderte Anzahl mobiler Toiletten und den Erwerb von Abfallbeuteln der Stadtreinigung.

Das ASG hat dazu bereits das eigene Preismodell für die Genehmigungspraxis (100 € für zentrumsnahe Flächen, 50 € für innenstadtfernere Flächen) überarbeitet. Innerhalb des jeweiligen Betrags sind die Bearbeitungsgebühr sowie drei Einfahrtgenehmigungen in die Grünfläche bereits enthalten.

Das Kulturamt wird auch Veranstaltende abseits des Genre G3 (Elektro / Techno / Hip-Hop / Metal / Punk / Schlager) noch verstärkt auf die niedrigschwellige Möglichkeit der nichtkommerziellen Open-Air-Kulturveranstaltungen hinweisen.

Die Prüfung der Schallimmissionsprognosen erfolgt aktuell durch das Amt für Umweltschutz. Erst nach Freigabe durch das Amt für Umweltschutz können diese Prognosen durch das ASG auf der städtischen Homepage veröffentlicht werden.

5. Welche Chancen sieht die Stadt das Antragsverfahren weiter zu vereinfachen und Flächen freizugeben, die auch nach 22 Uhr bespielt werden können? Welche Prüfungen wurden dazu bislang angeschoben?

In Zusammenarbeit zwischen Kulturamt und dem ASG wurde bis Juni 2023 das Antragsverfahren so vereinfacht, dass im Rahmen der Online-Antragsstellung möglichst alle von den beteiligten Ämtern benötigten Informationen im Online-Antrag abgefragt werden. Weiterhin wurde der Abschnitt „Häufig gestellte Fragen (FAQs)“ erweitert und aktualisiert, die Flächensteckbriefe angepasst und die Schallimmissionssteckbriefe zur Veröffentlichung vorbereitet, sodass die Antragsstellenden auf der Homepage www.leipzig.de/open-airs/ noch mehr hilfreiche Informationen vor der Antragsstellung erhalten.

Grundsätzlich ist aus immissionsschutzrechtlicher Sicht aufgrund der Nähe der Veranstaltungsflächen zu schützenswerten Wohnbereichen eine Nutzung nach 22 Uhr fast immer auszuschließen. Aus den für die Standorte erstellten Schallimmissionsprognosen wurde abgeleitet, dass Flächen im Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) - mit wenigen Ausnahmeregelungen (Nachtzeitverschiebung auf 23 Uhr) - nicht genutzt werden können. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Nachtzeitraum keine schädlichen Umwelteinwirkungen in der Nachbarschaft auftreten.

Aktuell befindet sich auf Anregung des Kulturamts eine Fläche des ASG an der Neuen Messe zur Erweiterung des Flächenportfolios in Prüfung. Eine Schallimmissionsprognose für diesen Ort wird zeigen, ob dort beschallte Veranstaltungen auch in der Nachtzeit im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen möglich sein können.

Weitere Potentialflächen außerhalb des Zentrums, die ggf. auch weniger gut infrastrukturell angebunden sind, sollen zusammen mit Vertretenden der nichtkommerziellen Veranstaltenden eruiert werden.

Auf der Homepage www.leipzig.de/nachtkultur/ wird im Bereich „Zielgruppenspezifische Informationen für Veranstaltende, Besuchende und Anwohnende“ bspw. bereits erläutert, wie eine Veranstaltung in Leipzig angezeigt werden muss, wie ein nichtkommerzielles Open-Air veranstaltet werden kann, auf welche Schallgrenzen zu achten ist, wann Fliegende Bauten genehmigt werden müssen, was ein Awareness-Konzept enthalten muss, usw. Diese Informationen sollen weiter ausgebaut werden und zukünftig ebenso auf der Homepage des NachtRat Leipzig (www.nachtrat-leipzig.de) im Bereich „machen“ veröffentlicht werden.

6. Wie bewertet die Stadt insgesamt das Veranstaltungsgeschehen in der Stadt im Spannungsfeld zwischen Kultur und Lärmschutz und welche Ideen hat die Stadt, um insbesondere Einwohner*innen in Stadtteilen, in denen besonders häufig Veranstaltungen stattfinden, zu entlasten und zu schützen?

Bei der Genehmigung der Open-Airs wird auf einen möglichst großen zeitlichen Abstand zwischen zwei Veranstaltungen hingewirkt.

Da auch die Länge der Veranstaltung Einfluss auf die Belästigungswirkung und somit auf die Akzeptanz der Anwohner hat, wird auch auf eine zeitliche Begrenzung der Beschallung hingewirkt.

Weiterhin wird durch das ASG mit dem neuen Preismodell für die Genehmigungspraxis (100,00 € für zentrumsnahe Flächen, 50,00€ für innenstadtfernere Flächen) versucht, eine stärkere Verteilung gerade der schallintensiveren Veranstaltungsformate auf die gesamten elf Flächen im Stadtraum zu erzielen. Die Belästigungswirkung soll somit minimiert und die Akzeptanz der Anwohnerschaft erhöht werden. Es sollen zukünftig weitere Flächen für nichtkommerzielle Kulturveranstaltungen – auch in Zusammenarbeit mit weiteren flächenbewirtschaftenden Ämtern – zur Verfügung gestellt werden.

Im Rahmen des Beschlusses „VII-A-07077 Klubkultur fördern – Neubau ermöglichen“ wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem NachtRat Leipzig ein Zukunftskonzept „Nachtkultur Leipzig“ erarbeiten, das auch Aussagen zur Schaffung eines Schallschutzfonds (aus Beschluss „VII-A-07316-NF-02 Clubs Schützen und Lärmkonflikten vorbeugen“) treffen wird. Diese Aussagen werden sich jedoch voraussichtlich vorranging auf baugenehmigte Versammlungsstätten (Clubs- und Livemusikspielstätten) beziehen. Aufgrund der spezifischen Charakteristika im Freiraum kann dieses Instrument voraussichtlich weniger für nichtkommerzielle Open-Air-Veranstaltungen zum Tragen kommen können.

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