Anfrage: Feuerwerk und Naturschutz

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 19. Juni 2024

Immer wieder kommt es zu Diskussionen hinsichtlich des Einsatzes von pyrotechnischen Erzeugnissen mit erheblichen Schallemissionen. Mit Beschluss von Juli 2020 (VII-A-00865-NF-03 „Klare Grenzen für Silvesterfeuerwerk“) besteht ein vollständiges Verbot für die Nutzung von Feuerwerkskörpern in öffentlichen Grün- und Parkanlagen sowie Natur- und Landschaftsschutzgebieten außerhalb des 31.12. Zielstellung war, dass insbesondere unterjährige Feuerwerke deutlich reduziert werden sollen. Am Wochenende des 24.05.-26.05. fand das beliebte Wasserfest am Bagger in Thekla statt, wo es ebenfalls zum Einsatz von Feuerwerk kam, das in der Nähe des Schilfgürtels und direkt auf dem See gezündet wurde. In der Folge, so berichtet es der NABU Leipzig, wurden etliche besonders und streng geschützte Vogelarten aufgescheucht, verschwanden und verstarben zum Teil.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Wie viele unterjährige Feuerwerke wurden dieses Jahr bereits angemeldet und genehmigt, und wo fanden diese Feuerwerke statt?
  2. Unter welchen naturschutzrechtlichen Auflagen und Abwägungen erfolgte die Genehmigung für den Einsatz des Feuerwerks beim Wasserfest am Bagger und wie wurde Sorge getragen, dass brütende Vögel nicht in Mitleidenschaft gezogen werden? Wie verhält sich die Genehmigung zu Beschlusspunkt 3 des Antrags VII-A-00865-NF-03 vor dem Hintergrund, dass der Theklaer Bagger im Landschaftsschutzgebiet liegt, in dem ein klares Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern besteht? Wer hat die Genehmigung erteilt?
  3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Stadt Leipzig als Genehmigungsbehörde aus den Schilderungen des NABU und der Wildvogelhilfe hinsichtlich des Einsatzes von Feuerwerk in der Nähe von Habitaten während der Brutzeit?
  4. Wie hat sich die Anzahl von angemeldeten unterjährigen Feuerwerken innerhalb der letzten 3 Jahre entwickelt, wie schätzt die Stadt die Dunkelziffer ein, wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden gestartet?

Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 19. Juni 2024

1. Wie viele unterjährige Feuerwerke wurden dieses Jahr bereits angemeldet und genehmigt, und wo fanden diese Feuerwerke statt?

Es gingen dieses Jahr bisher 17 Anträge von Privatpersonen beim Ordnungsamt ein. Davon konnte eine Genehmigung erteilt werden, 13 haben ihren Antrag zurückgezogen und drei Verfahren sind noch anhängig. Das genehmigte Feuerwerk betraf das Asiatische Neujahresfest in der Hallesche Straße.

Es gingen zudem 17 Anzeigen von Pyrotechnikern ein, von denen drei zurückgezogen haben, fünf Verfahren noch andauern und neun Anzeigen nicht untersagt wurden. Diese neun Veranstaltungen fanden/finden an folgenden Standorten statt:

  • Heuweg 8, 04159 Leipzig
  • Pfarrgartenstraße/An der Trift, 04288 Leipzig
  • Am Sportforum 1, 04105 Leipzig
  • Torgauer Straße 246, 04347 Leipzig
  • Theklaer Straße 150, 04349 Leipzig
  • Albersdorfer Straße 17, 04249 Leipzig
  • Leipziger Straße 124, 04178 Leipzig
  • Hacienda Cospuden, Lauerscher Weg, 04249 Leipzig
  • Schwarzenbergweg 4, 04289 Leipzig.

2. Unter welchen naturschutzrechtlichen Auflagen und Abwägungen erfolgte die Genehmigung für den Einsatz des Feuerwerks beim Wasserfest am Bagger und wie wurde Sorge getragen, dass brütende Vögel nicht in Mitleidenschaft gezogen werden? Wie verhält sich die Genehmigung zu Beschlusspunkt 3 des Antrags VII-A-00865-NF-03 vor dem Hintergrund, dass der Theklaer Bagger im Landschaftsschutzgebiet liegt, in dem ein klares Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern besteht? Wer hat die Genehmigung erteilt?

Feuerwerke durch Erlaubnis- bzw. Befähigungsscheininhaber sind lediglich anzeigepflichtig gemäß § 23 Abs. 3 SprengV.

Im konkreten Einzelfall ging die Anzeige zum Feuerwerk durch den Pyrotechniker fristgerecht am 03.05.2024 im Ordnungsamt ein. Eine Beteiligung anderer Ämter erfolgte am 22.05.2024. Seitens der beteiligten Behörden wurden in der recht knapp bemessenen Frist keine Einwände vorgetragen, weshalb keine weitere Anhörung bzw. die Prüfung eines Abbrennverbotes erfolgten.

Generell ergingen durch die Stadt Leipzig im Vorfeld des Wasserfestes Hinweise u. a. im Zusammenhang mit dem auf dem Gelände befindlichen geschützten Biotop Streuobstwiese und den Anforderungen zum Schutz von Biotopen und Brutvögeln im Veranstaltungsbereich.

Bzgl. der Frage zum Antrag VII-A-00865-NF-03 verweisen wir auf unser Prüfergebnis vom 11.11.2020 (s. Anlage).

3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Stadt Leipzig als Genehmigungsbehörde aus den Schilderungen des NABU und der Wildvogelhilfe hinsichtlich des Einsatzes von Feuerwerk in der Nähe von Habitaten während der Brutzeit?

Aufgrund vorliegender Informationen im Zusammenhang mit dem Abbrennen des Feuerwerks wird durch die Stadt Leipzig die Einleitung eines Bußgeldverfahrens geprüft.

Grundsätzlich gilt: Sollte das Amt für Umweltschutz bei Feuerwerken Bedenken anmelden, z. B. weil es sich zu nahe an Brutgebieten befindet, wird der Anzeigenerstatter durch das Ordnungsamt diesbezüglich angehört. Es kann daraufhin geprüft werden, ob durch eine Änderung z. B. der Effekthöhe oder des Abbrennplatzes, das Feuerwerk störungsfrei stattfinden kann. Ist dies nicht der Fall, gilt es ein Abbrennverbot zu prüfen, insofern die Anzeige nicht vorher zurückgenommen wird.

4. Wie hat sich die Anzahl von angemeldeten unterjährigen Feuerwerken innerhalb der letzten 3 Jahre entwickelt, wie schätzt die Stadt die Dunkelziffer ein, wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden gestartet?

Die Anzahl der angezeigten bzw. (bei Privatpersonen) beantragten Feuerwerke ist mit je 83 in den Jahren 2022 und 2023 gleichgeblieben. Im Jahr 2021 gab es lediglich 39 Anzeigen und Anträge. Die Zahl der Dunkelziffer kann nicht geschätzt werden. Es wurden keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, da keine Tatverdächtigen festgestellt werden konnten.

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