Anfrage: Baumfällungen am Felsenkeller

Anfrage vom 2. Juni 2016 zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 22.Juni 2016

Zahlreiche kulturhistorisch wertvolle und Stadtbild prägende Gebäude und Gebäudeensemble sind in den letzten Jahren liebevoll und z. T. aufwändig restauriert und gerettet worden.

Leider ist dabei regelmäßig zu beobachten, dass scheinbar sehr großzügig die Abholzung von zum Teil auch sehr altem Baumbestand genehmigt wurde, obwohl diese augenscheinlich nicht immer für die Restaurierung und spätere Nutzung zwangsläufig hätten weichen müssen.

Zuletzt offenbar geschehen am Felsenkeller in Plagwitz. So sehr es im Sinne der Stadtteilentwicklung zu begrüßen ist, dass dieser traditionelle Ballsaal wieder belebt und restauriert wird, so sehr verwundert es, gleichzeitig mit ansehen zum müssen, wie auf einer mehrere hundert Quadratmeter großen Gartenfläche angrenzend an die Zschochersche Straße dutzende sehr alte Kastanien in zwei Fällaktionen vernichtet worden sind. Die umliegende, sehr verdichtete Bebauung sollte uns veranlassen, mit jedem Stück Natur in diesem strapazierten Stadtraum besonders sensibel umzugehen.

Das „beräumte“, traditionell gewachsene alte Gartenstück erweckt den Anschein, dass es zu einem Baufeld umgewandelt werden soll, was das historische Gesamtensemble aus Bibliothek, Felsenkellergewölbe und Felsenkeller massiv verändern und beeinträchtigen würde.

Auf unsere diesbezüglichen Anfragen in mehreren Fachausschüssen hin wurden uns mehrere, sich zum Teil widersprechende Auskünfte gegeben.

Wir fragen daher an:

  1. Waren die umfänglichen großflächigen Fällungen alle genehmigt?
  2. Wenn ja, mit welchen Sinn und Zweck?
  3. Warum wurde seitens der Genehmigungsbehörde nicht Einfluss dahingehend genommen, diesen wertvollen Baumbestand und damit das örtliche Gesamtensemble zu erhalten?

Antwort der Stadtverwaltung:

1. Waren die umfänglichen großflächigen Fällungen alle genehmigt?

Am 27.01.2016 wurde durch den Grundstückseigentümer ein Antrag auf Fällgenehmigung eingereicht. 

Durch die untere Denkmalschutzbehörde Leipzig wurde schweren Herzens am 23.02.2016 im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Sachsen die Fällung der neun beantragten Bäume genehmigt.

Die Genehmigung wurde mit Auflagen für entsprechende Ersatzpflanzungen versehen. Es wurden auf dem Gelände des Felsenkellers fünf Ersatzpflanzungen gefordert.


2.  Wenn ja, mit welchem Sinn und Zweck?

Im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des Felsenkellers und der geplanten Wiederaufnahme der Nutzung wurde ein Sachverständigengutachten am 15.04.2013 zum Zustand, dem Erhaltungswert und zur Verkehrssicherheit des gesamten Baumbestandes auf dem Felsenkellergelände erstellt.

Die Baumfällungen waren zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit auf dem Felsenkellergelände beantragt. Durch die Fällungen wurde eine Gefährdung für Menschen ausgeschlossen und die Nutzung des Felsenkellers ermöglicht.

Die Gesamtentwicklung des Areals befindet sich im Abstimmungsverfahren mit der Verwaltung. Ziele sind die Komplettsanierung des Felsenkellers als auch die Realisierung eines Lebensmittelmarktes im hinteren Grundstücksbereich im Einklang mit dem Zentrenkonzept Karl-Heine-Straße/Zschochersche Straße.

3. Warum wurde seitens der Genehmigungsbehörde nicht Einfluss dahingehend genommen, diesen wertvollen Baumbestand und damit das örtliche Gesamtensemble zu erhalten?

In einem Sachverständigengutachten vom 15.04.2013 zum Zustand, dem Erhaltenswert und zur Verkehrssicherheit des Baumbestandes auf dem Felsenkellergelände wurde die Fällung der Bäume als dringend erforderlich angesehen.

Laut Gutachten waren die Bäume durch Pilze und Fäule befallen, hatten einen hohen Totholzanteil und die Kronen waren partiell abgestorben. Eine Regeneration war nicht zu erwarten. Es bestand ein hohes Gefährdungspotential durch Starkastabbrüche und Kippversagen.

Da der Baumbestand nicht zu erhalten war, wurde dieser Bereich des Felsenkellergeländes frei gehalten, um einer perspektivischen Entwicklung der Fläche größtmöglichen Gestaltungsfreiraum zu gewährleisten. Deshalb wurden auch lediglich fünf Bäume nachgepflanzt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig hier nicht zur Anwendung kommt. Die Anzahl der Ersatzpflanzungen ist demnach gesetzlich nicht festgeschrieben, sondern richtet sich nach gartendenkmalpflegerischen Gesichtspunkten entsprechend Sächsischem Denkmalschutzgesetz.

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