Anfrage: Artensterben und Klimawandel

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 13. Dezember 2023

Gegenwärtig geht man davon aus, dass der Mensch pro Tag zwischen 130-150 Arten pro Tag ausrottet. Expert*innen gehen davon aus, dass bis zu 1 Million Arten akut vom Aussterben bedroht sind, was eine konservative Schätzung ist.

Das Sterben einzelner Arten wirkt sich auch auf weitere Arten aus. Die Krefelder Studie stellte 2017 einen massiven Rückgang von 75 % der Biomasse von Insekten fest. Damit geht auch ein gravierender Verlust an Vögeln einher.

Unter den Bedingungen des Klimawandels verändern sich auch die ökologischen Nischen und Arten ändern ihre Verbreitungsräume. Auch bei uns breiten sich aufgrund veränderter Bedingungen Arten aus, die für die bestehenden Arten beim Kampf um die ökologischen Nischen zu einem Problem werden können.

Mehr als 90 % der Biomasse der Fauna unseres Planeten sind Menschen sowie Haus- und Nutztiere. Mit dem 6. Massensterben der Arten, das sich im Vergleich zu früheren Artensterben allerdings im Zeitraffer vollzieht, verändert der Mensch neben dem Klimawandel die Lebensgrundlagen so schwerwiegend, dass das Handeln des Menschen anfängt, ihn selbst zu bedrohen., Dieser Fakt ist jedoch noch nicht im allgemeinen Bewusstsein angekommen.

Der Naturschutzbund sieht für Leipzig beispielsweise einen deutlichen Rückgang der Population der „Allerweltsart“ der Feldsperlinge und spricht insgesamt durch das Verschwinden von ökologischen Nischen und verändernden Lebensbedingungen von einer schrumpfenden Stadt.

Auch wenn die Stadt mit einzelnen Programmen wie der Biotopverbundplanung und dem Maßnamenkatalog Bienenschutz versucht gegenzusteuern, zeichnet sich ein weiterer Verlust an biologischer Vielfalt ab.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Wie hat sich die Biodiversität der Stadt Leipzig in den letzten Jahrzehnten entwickelt und wie schätzt die Stadt diese Entwicklung ein?
  2. Teilt die Stadt Leipzig die Einschätzung, dass gerade im Bereich der Vögel die Stadt in den letzten Jahren einen deutlichen Rückgang der Populationen zu verzeichnen hatte und worauf ist diese Entwicklung aus Sicht der Stadt zurückzuführen?
  3. Welche ursprünglich nicht heimischen Arten der Flora und Fauna haben sich in den letzten zwei Jahrzehnten in Leipzig angesiedelt und wie schätzt die Stadt die Auswirkungen invasiver auf bestehende Arten ein?
  4. Welche Strategie verfolgt die Stadt im Umgang mit ursprünglich nicht heimischen Arten, die sich inzwischen ausbreiten und für einheimische Flora und Fauna, ggf. zu einem Problem werden?
  5. Welche Schritte unternimmt die Stadt, um zielgerichtet die Biodiversität der Stadt zu untersuchen und Schlussfolgerungen aus den Veränderungen ziehen zu können?
  6. Welche Strategie verfolgt die Stadt um das Bewusstsein der Bevölkerung für das Massensterben der Arten und für die Folgen des Umgangs mit der Natur zu schärfen?

Antwort der Stadtverwaltung

1. Wie hat sich die Biodiversität der Stadt Leipzig in den letzten Jahrzehnten entwickelt und wie schätzt die Stadt diese Entwicklung ein?

Biodiversität im Sinne des „Übereinkommens über die biologische Vielfalt“ („Convention on Biological Diversity“, CBD) umfasst bekanntlich nicht nur die Vielfalt der Arten, sondern auch die genetische Vielfalt innerhalb der Arten, die Vielfalt zwischen den Arten sowie die Vielfalt der Ökosysteme. Ein systematisches Biodiversitätsmonitoring bezogen auf das Stadtgebiet wird mangels personeller und finanzieller Kapazitäten weder durch die Stadt noch durch wissenschaftliche Einrichtungen aktuell durchgeführt. Der Stadt Leipzig fehlt aus diesem Grund bislang in vielen Bereichen ein systematisches Wissen über die biologische Vielfalt in der Stadt.

Für eine Aussage zur genetischen Vielfalt innerhalb und zwischen den Arten mangelt es an einer Datengrundlage. Es können hierzu nur Annahmen getroffen werden. Zur Vielfalt der Arten selbst existieren nur Trends über kurze Zeiträume für wenige einzelne Arten. Eine Aussage zur Vielfalt der Ökosysteme ist aktuell nicht möglich. In diesem Zusammenhang können höchstens Aussagen zu erfassten Biotopen getroffen werden.

Aktuell können folgende Entwicklungen abgeschätzt und festgehalten werden:

Positive Entwicklung:

- Etablierung eines Vorkommens der Europäischen Wildkatze (Felis silvestris) im
  nördlichen Auwald

- Etablierung einer Population des Fischotters

- Etablierung einer Biberpopulation auf dem Stadtgebiet

- Neuetablierung einer Population Baumarder in den Leipziger Wäldern

- Verbesserung der Fließgewässerqualität und daraus resultierend die Erholung
  zahlreicher Fischbestände und Libellenarten

Negative Entwicklung:

- Aussterben des Feldhamsters in freier Natur auf dem Stadtgebiet sowie mutmaßlich vieler weiterer Arten

- Der Arten- und Individuenschwund ist unter den Wirbeltieren aktuell bei den Amphibien am stärksten wahrzunehmen: Hier haben sich die Individuenzahl sowie die Artenzahl seit dem Hitzesommer 2018 enorm verringert. Viele Arten aus dieser Gruppe sind nur noch mit wenigen Einzelindividuen im Stadtgebiet nachweisbar und stehen voraussichtlich kurz vor dem Aussterben. Schutzbemühungen zielen daher bereits auf den Erhalt und die Förderung der bis vor wenigen Jahren noch als „Allerweltsarten“ bekannten Arten wie z.B. „Erdkröte“ und „Grasfrosch“ ab.

- Der Schutz von Amphibiengewässern stellt sich jedoch schwierig dar. So fehlt häufig bereits schlichtweg Niederschlag. Ebenso stellt sich die zunehmende Eutrophierung der wenig verbleibenden Standgewässer als wenig hilfreich dar. Im Gegenteil stellen die daraus resultierenden notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen den Amphibienschutz abermals vor Herausforderungen.

- Für viele Arten besteht zudem das Risiko der Einschleppung und Ausbreitung von bisher hier nicht verbreitenden Krankheitserregern, auf die die Lokalpopulationen keine Anpassung vorweisen können. Dies kann zu erheblichen Bestandseinbrüchen bei den betroffenen Arten führen. (z.B. Chitridpilz / Batrachochytrium dendrobatidis, Batrachochytrium salamandrivorans).

- Durch die zunehmende Landschaftszerschneidung und Isolation von Teilpopulationen ist auch von einer Reduktion an genetischer Diversität innerhalb vieler Arten auszugehen. Des Weiteren wird durch die Zerschneidungseffekte die Wiederbesiedlung potenziell geeigneter Habitate erschwert. Dies macht sich bei der Artengruppe der Amphibien auch zunehmend besonders bemerkbar. Um dieser Problematik entgegen zu wirken wird aktuell eine Biotopverbundplanung durch die Stadt durchgeführt.

- Zunehmende Eutrophierung und daraus resultierend eine Gefährdung zahlreicher geschützter Biotopstandorte.

- Zunehmender Nutzungsdruck auf die städtischen Grünflächen (z.B. Sport- und Kulturveranstaltungen)

- Zunehmende Gefährdung des Leipziger Gewässersystems durch erhöhten Nutzungsdruck sowie die Gefährdung vormals isolierter Ökosysteme durch die Herstellung von Gewässerverbindungen mit Gefahr der Ausbreitungsbegünstigung invasiver Arten

- Ausbreitung und Einfluss invasiver Arten auf die bestehenden Ökosysteme

Ein Mittel, dieser Entwicklung zu begegnen, ist die Ausweisung neuer oder die Erweiterung bestehender Schutzgebiete. So sind die Ausweisung eines neuen Naturschutzgebietes „Bläulingswiese und Vorholz bei Holzhausen“ und die Erweiterung und Neuausweisung weiterer Landschaftsschutzgebiete in Vorbereitung. Aufgrund der durch die untere Naturschutzbehörde prioritär zu bearbeitenden Genehmigungs- und Wiederherstellungsverfahren kommt es hierbei allerdings immer wieder zu Verzögerungen dieser zeitintensiven Prozesse, die im Vergleich zu den anderen, mit hohem Termindruck versehenen gesetzlichen Pflichtaufgaben regelmäßig nur nachrangig vorangetrieben werden können.

2. Teilt die Stadt Leipzig die Einschätzung, dass gerade im Bereich der Vögel die Stadt in den letzten Jahren einen deutlichen Rückgang der Populationen zu verzeichnen hatte und worauf ist diese Entwicklung aus Sicht der Stadt zurückzuführen?

Ob bei den Vögeln in den letzten Jahren im Vergleich zu anderen Artengruppen ein stärkerer Rückgang der Populationen in der Stadt zu verzeichnen war, kann mangels valider Daten nicht verlässlich eingeschätzt werden. Aus ökologischer Sicht und bei Betrachtung der Lebensraumverluste ist jedoch für einige Vogelarten im Leipziger Stadtgebiet in den letzten Jahren von erheblichen Bestandseinbußen auszugehen.

Als Gründe können neben dem Verlust an Lebensräumen und Nahrungsmangel (Stichwort: Insektensterben), Lichtverschmutzung (Desorientierung und Einfluss auf Insekten), Vogelschlag an Glas (Flyer vogelfreundlich Bauen mit Glas (leipzig.de)), Autos, Zügen, Flugzeugen und Windkraftanlagen sowie der Tötung durch frei laufende Katzen und weiterer Prädatoren, insbesondere auch die zunehmend auftretenden, für die Vögel oft tödlich verlaufenden Erkrankungen auf Grund des Usutu-Virus (s.a. https://www.lvz.de/lokales/leipzig/usutu-virus-bedroht-amseln-in-leipzig- BOUA3NKLDKSVLUN6RCRZJHGBSU.html), der Geflügelpest/Vogelgrippe (s.a. https://www.lvz.de/lokales/leipzig/vogelgrippe-bei-moewen-in-leipzig-warnung-vorspaziergaengen- mit-hunden-an-kiesgrube-rehbach- ERYCTDZ72NAUFI5TCJCC43XOPY.html) sowie des Bakteriums Suttonella ornithocola (s.a. https://www.mdr.de/wissen/blaumeisen-sterben-infektion-todesursacheentdeckt100. html ) hier mit genannt werden.

So sind wahrscheinlich insbesondere bei Feld-, Wasser- und Greifvögeln die konventionelle Landwirtschaft sowie die Störungsintensität in Schutzgebieten und in der freien Landschaft, insbesondere durch die Freizeitnutzung, neben der Austrocknung von Feuchtgebieten die Hauptgründe für die anzunehmenden Bestandseinbrüche.

Wie bereits unter 1. erläutert, fehlt es jedoch an einer hinreichenden Datengrundlage, um eine objektive Bewertung der Sachlage vornehmen zu können.

3. Welche ursprünglich nicht heimischen Arten der Flora und Fauna haben sich in den letzten zwei Jahrzehnten in Leipzig angesiedelt und wie schätzt die Stadt die Auswirkungen invasiver auf bestehende Arten ein?

Derzeit existiert kein umfassendes Monitoring von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten im Stadtgebiet von Leipzig. So liegen z.B. bei den über 10.000 in Leipzig vorkommenden Insektenarten nur bei einzelnen Gruppen (u.a. den Tagfaltern, Libellen, Heuschrecken und Wildbienen) Daten zur Bestandssituation vor. Allein bei diesen vier genannten Insektengruppen gab es in den letzten zwei Jahrzehnten zahlreiche Nachweise von Arten, welche zuvor (historisch) in Leipzig nicht vorgekommen sind bzw. deren ehemaliges Vorkommen im heutigen Leipziger Stadtgebiet aus den letzten 150 Jahren nicht bekannt ist. Bei den Heuschrecken betrifft dies z.B. das Weinhähnchen (Oecanthus pellucens), die Südliche Eichenschrecke (Meconema meridionale), die Italienische Schönschrecke (Calliptamus italicus) sowie die Gottesanbeterin (Mantis religiosa). Für die Tagfalter sollen der Karstweißling (Pieris mannii) und für die Libellen die Feuerlibelle (Crocothemis erythraea) beispielhaft genannt sein. Für die über zehn in Leipzig seit 2003 neu eingewanderten Wildbienenarten wird hier stellvertretend nur die auffällige und allgegenwärtige Blauschwarze Holzbiene (Xylocopa violacea) angeführt. Bei den Käfern haben wir uns in Leipzig an den Anblick des Asiatischen Marienkäfers (Harmonia axyridis) und des Trauer-Rosenkäfers (Oxythyrea funesta) ebenso gewöhnt, wie an die Büffelzikade (Stictocephala bisonia), die Lindenwanze (Oxycarenus lavaterae), die Borstige Dolchwespe (Scolia hirta), die Orientalische Mauerwespe (Sceliphron curvatum) oder den Stahlblauen Grillenjäger (Isodontia mexicana). All diese Arten sind Leipziger Neuankömmlinge, aber gelten im naturschutzrechtlichen Sinne nicht als invasiv.

Rechtlich bestimmt § 7 Absatz 2 Nummer 9 BNatSchG - unter Bezugnahme auf die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 - den Begriff invasive Art. Die zu dieser Verordnung gehörenden „Unionslisten“ enthalten derzeit 88 invasive Arten. Nach Kenntnis der unteren Naturschutzbehörde haben sich in den letzten zwei Jahrzehnten in Leipzig davon folgende Arten angesiedelt (Quelle: Zentrale Artdatenbank Leipzig, KORINA, Expertenmeinung):

- Waschbär (Procyon lotor)

- Marderhund (Nyctereutes procyonoides)

- Nutria (Myocastor coypus)

- Bisam (Ondatra zibethicus)

- Schwarzkopf-Ruderente (Oxyura jamaicensis)

- Nilgans (Alopochen aegyptiacus)

- Blaubandbärbling (Pseudorasbora parva)

- Sonnenbarsch (Lepomis gibbosus)

- Kamberkrebs (Faxonius limosusi)

- Marmorkrebs (Procambarus virginalisiii)

- Roter Amerikanischer Sumpfkrebs (Procambarus clarkii)

- Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)

- Gewöhnliche Seidenpflanze (Asclepias syriaca)

- Götterbaum (Ailanthus altissima)

- Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum)

- Rundblättriger Baumwürger (Celastrus orbiculatus)

- Schmalblättrige Wasserpest (Elodea nuttallii)

- Wassersalat (Pistia stratiote)

- Verschiedenblättriges Tausendblatt (Myriophyllum heterophyllum)

In der Unionsliste nicht enthalten sind jedoch auch eindeutig invasive Arten, die bereits unumkehrbar das Landschaftsbild von Leipzig prägen. So z.B. der Japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica), die Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) und die Armenische Brombeere (Rubus armeniacus).

Die durch diese Pflanzenarten gebildeten Dominanzbestände verdrängen die natürlich vorkommenden Arten oder ganze Biotope. Damit einher geht ein lokaler Rückgang der zuvor vorkommenden Pflanzenarten sowie aller von diesen abhängigen Arten. Hinzu kommt die Tatsache, dass nicht einheimische Pflanzenarten für deutlich weniger Insektenarten als Wirtspflanze dienen, als heimische Pflanzenarten. Dieser Faktor treibt den Insektenrückgang weiter an, was für die folgenden Trophie-Ebenen sicher keine positiven Effekte mit sich bringt. Demzufolge können invasive Pflanzenarten sowohl seltene und geschützte Biotope im Stadtgebiet gefährden, aber auch besonders und streng geschützte Tierarten aufgrund der Verdrängung ihrer Wirtspflanzen akut gefährden.

Unter den invasiven Tierarten stellen für die Leipziger Stadtfauna der Waschbär und die Nilgans die bislang größten Gefahren dar. So werden die durch die anhaltende und besonders im Frühjahr problematische Trockenheit ohnehin zusammengebrochenen Amphibienbestände durch den Waschbären gezielt bejagt und an der Reproduktion gehindert. Dies beschleunigt das Aussterben von Amphibien-Arten im Stadtgebiet deutlich. Auch für die verbleibenden Amphibienarten sieht die Prognose düster aus. Aber auch für Vögel und Fledermäuse stellt der Waschbär eine große anhaltende Bedrohung dar. So ist es für ihn ein Leichtes, Nist- und Quartierhöhlen auszuräumen und somit in kürzester Zeit enorme Bestandseinbrüche bei Vogel- und Fledermausarten einzuleiten. Horste, die mittels Baum-Manschette vor dem begabten Kletterer bewahrt werden können, lassen sich jedoch nicht gegen ein Anlanden der Nilgans sichern. Aber auch weniger sichtbare Arten, wie z.B. der Mink, bereiten der städtischen Fauna sehr wahrscheinlich große Probleme.

4. Welche Strategie verfolgt die Stadt im Umgang mit ursprünglich nicht heimischen Arten, die sich inzwischen ausbreiten und für einheimische Flora und Fauna, ggf. zu einem Problem werden?

Die jagdbaren invasiven Tierarten werden im Rahmen des Jagdbetriebes in den Jagdbezirken im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bejagt. Die Bejagung in der bebauten Lage ist rechtlich eingeschränkt (vgl. https://www.leipzig.de/freizeit-kultur-undtourismus/ parks-waelder-und-friedhoefe/stadtwald-und-auenwald/wildtiere-in-derstadt# c73277). Unter den invasiven Wirbeltierarten stellt der Waschbär für die Stadtverwaltung die größte Herausforderung dar.

Aus diesem Grund wurde ein „Arbeitskreis Waschbär“ gegründet. Ziel ist es an besonders sensitiven Standorten gezielte Schutzmaßnahmen gegen den Waschbären zu konzipieren und unter wissenschaftlicher Begleitung auf ihre Wirksamkeit zu testen.

Im Hinblick auf das Management der Unionsarten kann hier lediglich auf das Landeskonzept des Freistaates Sachsens zum Umgang mit invasiven Arten verwiesen werden: Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten; Version 2.0, März 2020 (sachsen.de). Im Auftrag des Freistaates Sachsen (LfULG) erfolgte zudem kürzlich die Kartierung des Verschiedenblättrigen Tausendblattes (Myoriophyllum heterophyllum) im Leipziger Gewässersystem sowie die Ableitung geeigneter Managementmaßnahmen (FISCHER in prep.).

Für viele bereits etablierte invasive Arten mangelt es jedoch schlichtweg an erfolgsversprechenden Maßnahmen, so dass sich in vielen Fällen der Schutz und das Management auf spezifische schutzbedürftige Örtlichkeiten (z.B. in Schutzgebieten) begrenzt. Des Weiteren setzten viele Maßnahmen insbesondere auf Öffentlichkeitsarbeit, um eine Ausbreitungsprävention zu erreichen.

Bei neuen invasiven Arten, die sich noch nicht in Leipzig etabliert haben, kann ein schnelles Handeln grundsätzlich Aussicht auf Erfolg haben – entsprechende personelle Kapazitäten für zügige Planung und Umsetzung sowie eine enge Zusammenarbeit sowohl zwischen den Ämtern als auch mit externen Wissensträgern und Akteuren vorausgesetzt.

Viele der nichtheimischen Pflanzen-Arten sind insbesondere auf eine Ausbreitung ursprünglich in Kleingärten als Zierpflanzen gepflanzter Individuen zurückzuführen. Dieser Problemquelle könnte man z. B. durch eine geeignete Satzung entgegentreten. So ist die Thematik beispielsweise in der Kleingartenordnung der Stadt Köln geregelt (Gartenordnung für Kleingärten der Stadt Köln (stadt-koeln.de)).

5. Welche Schritte unternimmt die Stadt, um zielgerichtet die Biodiversität der Stadt zu untersuchen und Schlussfolgerungen aus den Veränderungen ziehen zu können?

Die Stadt Leipzig betreibt aufgrund insoweit nicht vorhandener Ressourcen kein eigenes regelmäßiges und flächendeckendes Monitoring der Biodiversität im Stadtgebiet. Anlassbezogen und entsprechend gesetzlicher Vorgaben erfolgt jedoch die Erfassung ausgewählter Arten bzw. Artengruppen. Auf Landesebene erfolgt die Erstellung von Roten Listen und Artenlisten für einige ausgewählte Artengruppen. Weiterhin wird im Rahmen des FFH-Monitorings versucht, eine Datenerhebung der europarechtlich geschützten Arten zu erreichen. Die Zuständigkeit der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft des Freistaates Sachsen, vgl. § 48 Abs. 3 SächsNatSchG i. V. m. § 3 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt undLandwirtschaft über Zuständigkeit der Naturschutzbehörden.

Die Mehrheit der für das Stadtgebiet verfügbaren Daten basieren auf im Rahmen von Planungen durchgeführte Gutachten, ehrenamtlichen Erhebungen (z.B. NABU Leipzig), wissenschaftlichen Erhebungen (z.B. übermittelte Daten durch das Umweltforschungszentrum, Universität Leipzig oder das Naturkundemuseum Leipzig) oder auf Erhebungen im Auftrag des Freistaates Sachsen (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie).

In diesem Zusammenhang gelang es der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig im Jahre 2023, alle wesentlichen städtischen Planungsträger zu überzeugen, künftig im Rahmen von beauftragten Gutachten gewonnene Artdaten der unteren Naturschutzbehörde und der Zentralen Artdatenbank Sachsens bereitzustellen. Dies wird langfristig dazu beitragen, bessere Kenntnis des Artenbestands im Stadtgebiet zu erhalten.

Im Rahmen der personellen Kapazitäten veranschaulicht die untere Naturschutzbehörde die im Amt für Umweltschutz vorhandenen Daten, bildet Bestandstrends ab und macht über den aktuellen Gefährdungsstand ausgewählter Artengruppen im Stadtgebiet aufmerksam. So wurde erst kürzlich die folgende Broschüre herausgegeben: „Fledermäuse im Stadtgebiet Leipzig – Bestandssituation und Gefährdung“. (Veröffentlichungen im Umweltinformationszentrum (UiZ) - Stadt Leipzig)

Des Weiteren koordiniert die untere Naturschutzbehörde den ehrenamtlichen Naturschutzdienst (https://www.leipzig.de/news/news/ehrenamtlicher-naturschutzdienstaktiv-fuer-den-erhalt-der-leipziger-stadtnatur) und konnte im Rahmen einer zielgerichteten Kampagne viele neue Naturschutzhelferinnen und Naturschutzhelfer gewinnen. Diese leisten einen großen Beitrag zu Klärung spezifischer Fragestellungen im Hinblick auf die Bestandsentwicklung ausgewählter Einzelarten.

Auf Basis der bisherigen Daten und den zu Grunde liegenden Bestandsentwicklungen werden durch die untere Naturschutzbehörde aktuell zielgerichtete, konkrete Artenschutzmaßnahmen geplant. So ist beispielsweise aktuell eine neue Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Brutvogelarten in Arbeit. Darüber hinaus kooperiert die untere Naturschutzbehörde mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer bei der Entwicklung gezielter Maßnahmen zur Aufwertung ausgewählter Standgewässer zum Schutz und zur Förderung von Insekten und Amphibien. Ebenso kooperiert die untere Naturschutzbehörde aktuell mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt bei der Etablierung neuer bzw. der Aufwertung bestehender Fledermausquartiere sowie beim Monitoring bestehender Quartiere in städtischen Infrastrukturobjekten. Aufgrund der durch die untere Naturschutzbehörde prioritär zu bearbeitenden Genehmigungs- und Wiederherstellungsverfahren kommt es hierbei allerdings immer wieder zu Verzögerungen dieser zeitintensiven Prozesse, die im Vergleich zu den anderen, mit hohem Termindruck versehenen gesetzlichen Pflichtaufgaben regelmäßig nur nachrangig vorangetrieben werden können.

Das Tempo bei der Konzipierung und Umsetzung zielgerichteter Artenschutzmaßnahmen lässt sich – wie auch die Ausweisung neuer oder Erweiterung bestehender Schutzgebiete oder die Reaktion auf insbesondere neue invasive Arten – grundsätzlich deutlich steigern. Auch eine Steigerung der Nutzbarmachung grundsätzlich zur Verfügung stehender Fördermittel der Europäischen Union, des Bundes sowie des Freistaates Sachsen für z. B. Artenschutzmaßnahmen ist möglich (nur bespielhaft etwa über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe – FRL NE/2023, die Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen – FRL AUK/2023 oder die Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz – FRL TWN/2023). Ob eine Steigerung in punkto Tempo und Quantität gelingt, ist auch davon abhängig, ob es einen entsprechenden politischen wie gesamtstädtischen Willen gibt, welcher z. B. einen Ausbau der mit diesen Aufgaben befassten personellen Kapazitäten in den Fokus nimmt. Dies würde voraussichtlich zu deutlichen Synergieeffekten z. B. betreffend die Arbeit des Insektenschutzkoordinators bei der unteren Naturschutzbehörde führen (siehe hierzu unter Ziff. 6), etwa bei der Konzipierung und Umsetzung von Insektenschutzmaßnahmen oder der Fortschreibung des Bienenmaßnahmenkatalogs.

Im Übrigen arbeitet die Stadtverwaltung aktuell an einer Aktualisierung der Biotoptypenkartierung, bei der auch einzelne Artengruppen berücksichtigt werden. Darüber hinaus erfolgte im Jahr 2019 im Auftrag der Stadt Leipzig eine Vervollständigung der Kartierungen zur Avifauna im Zuge der Erarbeitung des Pflegekonzeptes Johannaund Clara-Zetkin-Park. Derartige Kartierungen sind auch für weitere Parkanlagen im Rahmen der Erstellung von Pflegekonzepten vorgesehen. Weiterhin erfolgt ein intensives Monitoring der floristischen Zusammensetzung der Blühwiesen und Blühstreifen im Stadtgebiet seit 2019. Dieses erfolgt mittlerweile auf rund 50 Einzelflächen im Stadtgebiet und wird sukzessiv erweitert. Durch die Abteilung Stadtforsten des Amtes für Stadtgrün und Gewässer werden faunistische Untersuchungen unterschiedlichster Artengruppen im Stadtwald durchgeführt (z.B: Erfassung der Mopsfledermaus im Stadtwald 2020).

Die Stadt Leipzig arbeitet außerdem im Citizen-Science-Projekt „VielFalterGarten“ mit, welches sich mit dem Schutz und Monitoring von Tagfaltern in Leipzig befasst. Eine gute Übersicht und Veranschaulichung der bisher bekannten Biodiversität in der Stadt Leipzig bietet das von der Universität Leipzig in Kooperation mit dem Naturkundemuseum Leipzig durchgeführte Projekt „Lifegate Leipzig“. Im Rahmen der Datensammlung hat die Stadt Leipzig das Projekt im Rahmen der vorhandenen Datenlage unterstützt.

Universität Leipzig: Lifegate Leipzig (uni-leipzig.de)

Noch zu prüfen ist eine Einbindung des Nationalen Monitoringzentrums zur Biodiversität beim Bundesamt für Naturschutz sowie die Veranlassung eines städtischen Ökosystemservices mit dem Ziel der Integration von Ökosystemleistungen in die Stadt und Regionalplanung (https://www.öskkip.de). In diesem Zusammenhang können die unterschiedlichen Umweltgüter in einem Monitoring zusammengebracht werden und die Ökosystemleistungen anschließend als Entscheidungsgrundlage für die städtische Entwicklung dienen (https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-662-65916-8_7).

6. Welche Strategie verfolgt die Stadt um das Bewusstsein der Bevölkerung für das Massensterben der Arten und für die Folgen des Umgangs mit der Natur zu schärfen?

Eine grundsätzliche Strategie, bzw. ein grundsätzliches Konzept für die Sensibilisierung der Bevölkerung zur Biodiversitätskrise existiert in der Stadt Leipzig bisher nicht.

Einen sehr wichtigen ersten Schritt stellt allerdings der Bienenmaßnahmenkatalog dar. Dieser sieht eine Vielzahl öffentlich sichtbarer Maßnahmen im Stadtgebiet vor, um dem Insektensterben auf dem Stadtgebiet Leipzigs entgegenzusteuern. Organisiert durch den Koordinator Insektenschutz in der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig werden bereits viele der angedachten Maßnahmen in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern auf den Weg gebracht. Eine vollständige Umsetzung des umfangreichen wie vielfältigen Aufgabenpaketes bis Ende 2024 ist mit der hierfür zur Verfügung gestellten halben Stelle allerdings durchaus ambitioniert.

Ebenso stellte der Beschluss, ein Auenentwicklungskonzept zu erstellen, für Leipzig einen wichtigen Schritt für den Biodiversitätsschutz im Stadtgebiet dar. Das nun in Arbeit befindliche Auenkommunikationskonzept soll die zugrundeliegenden Ziele für die Öffentlichkeit veranschaulichen, mit Hilfe von diversen Umweltbildungsangeboten zur Thematik aufklären und Möglichkeiten der Teilhabe anbieten.

Zur Sensibilisierung der Bevölkerung trägt z.B. die jährlich vom Amt für Umweltschutz organisierte Leipziger Naturschutzwoche oder der Tag des Auwaldes mit der Bekanntgabe der Leipziger Auwaldart bei. Das Umweltinformationszentrum des Amtes für Umweltschutz (UIZ) informiert die Öffentlichkeit mit Veranstaltungen und Publikationen zu relevanten Themen des Biotop- und Artenschutzes sowie zur Biodiversität. Beispielsweise werden jährlich Beratungsangebote zu Hummeln, Wildbienen, Wespen und Hornissen angeboten.

Zudem wurde in den Fachförderrichtlinien des Amtes für Umweltschutz die Förderung der Biologischen Vielfalt als Zuwendungszweck explizit verankert. Dadurch konnten in den vergangenen Jahren zahlreiche Projekte mit dieser Zielsetzung gefördert werden, wie z. B. das Projekt Home sweet home – Bienen und Insektenhotels für unsere Stadt (GeoWerkstatt Leipzig e. V.), welches der Schaffung von Niststätten für Wildbienen im Stadtgebiet und der Umweltbildung an Schulen und Kitas dient. Des Weiteren betreut und koordiniert das Amt für Umweltschutz die Ausrichtung der Leipziger Naturschutzstationen (Auwaldstation Leipzig gGmbH, NABU Leipzig, Zweckverband Partheland).

Darüber hinaus wurde Jahr 2020 die Gründach-Förderrichtlinie 1.0 beschlossen (Ratsbeschluss VI-HP-07236, VII-DS-01442) und in 2023 novelliert (Gründach-Förderrichtlinie 2.0 Gründachförderrichtlinie der Stadt Leipzig - Stadt Leipzig). Grundsätzlich soll durch die Gründachförderrichtlinie das privatwirtschaftliche Engagement zur Errichtung von Gründächern in der Stadt Leipzig gestärkt werden. Im Ergebnis kann damit den Auswirkungen des Klimawandels begegnet und aufgrund der zahlreichen positiven Effekte von Gründächern profitiert werden. Einige davon seien im Folgenden genannt: Stadtklimatische Ausgleichsfunktion, Ästhetische Effekte, Freiraumnutzung bei begehbaren Gründächern, Sauerstoffproduktion, Staubbindung/Luftreinhaltung, Höhere Luftfeuchtigkeit, Schallschutz, Wärmedämmung und Energie-Einsparung als Beitrag zum Klimaschutz sowie Regenwasserrückhalt/ Wasserspeicherung und Entlastung der Kanalisation (bei Starkregenereignissen führt dies zu geringerer Überschwemmungsgefahr) und Lebensraumfunktion, z.B. für Insekten und Vögel. Die Gründach-Förderrichtlinie 2.0 berücksichtigt eine Förderquote für das gesamte Stadtgebiet und ist als modulares System aufgebaut. Das modulare System besteht aus einer Grundförderung und darauf aufbauenden Ergänzungsförderungen für verschiedene weitergehende Gründachqualitäten (Intensivgründach, Biodiversitätsgründach, Retentionsgründach etc.). Die Module zur Förderung von höherwertigen ökologischen Gründächern sind Beiträge zur Verbesserung der Biodiversität in der Stadt Leipzig und zur Anpassung an den Klimawandel. Dachbegrünungen können darüber hinaus als ein wertvoller Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität und des Wohlbefindens der Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt gesehen werden. Mit einer einheitlichen und ansprechenden Förderquote im gesamten Stadtgebiet wird allen Leipziger Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich aktiv mit einer Dachbegrünung an Maßnahmen zur Klimaanpassung, Stadtklimaverbesserung und Biodiversitätssteigerung zu beteiligen. Antragberechtigt sind neben den Eigentümer/innen auch andere interessierte und engagierte Personengruppen mit Zustimmung der Eigentümer/innen. Die Förderquote der Basisförderung liegt einheitlich bei 50 % im gesamten Stadtgebiet, was vergleichbar mit Förderungen anderer Städte ist. Mit den Bonusförderungen sollen Interessierte dazu angeregt werden, ein qualitativ höherwertiges Dach zu planen. Werden diese sowohl untereinander, als auch mit der Basisförderung kombiniert, kann die Förderquote auf bis zu 75 % der gesamtförderfähigen Kosten steigen.

Koordiniert durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer sowie fachlich begleitet durch u.a. die untere Naturschutzbehörde wurden im Jahr 2019 Blühstreifen an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet angelegt. Unter dem Motto „Unser Park – Vielfalt erleben“ war außerdem im Jahr 2021 damit begonnen worden, auf sieben Teilflächen im Johannapark insgesamt rund 2,7 Hektar Rasenfläche zu blütenreichen Wiesen zu entwickeln. Im vergangenen Jahr wurden im Johannapark zudem neue Strauchflächen angelegt, überalterte Sträucher fachgerecht zurückgeschnitten und Sträucher in bestehenden Gehölzflächen ergänzt. Um einzelne Strauchflächen herum werden Säume mit gebietsheimischem Saatgut entwickelt. Auch Totholz wurde als wichtiger Lebensraum eingebracht. Die aus dem Johannapark bekannten Entwicklungsflächen für Blühwiesen werden schrittweise auf das Stadtgebiet übertragen. Basierend auf den seit 2021 im Johannapark gesammelten Erfahrungen von Stadt und Umweltverbänden wurde in diesem Jahr begonnen, 20 weitere Rasenflächen im Stadtgebiet zu artenreichen Blühwiesen zu entwickeln (vgl. www.leipzig.de/unserpark).

Das o.g. Kommunikations- und Bildungsprojekt „VielFalterGarten" dient der Förderung der biologischen Vielfalt von Insekten im urbanen Raum. Zum einen soll das Wissen über Insekten und naturschutzförderndes Gestalten von Stadtgrün und Gärten gefördert und Bürgerinnen und Bürgern ermächtigt werden, selbst Maßnahmen für den Insektenschutz durchzuführen. Durch regelmäßige Beobachtungen und Dokumentation von Schmetterlingen mithilfe eines Erfassungstools werden Bürgerinnen und Bürger direkt am Monitoring beteiligt. Auf diese Weise soll das Kennenlernen von Schmetterlingen sowie das Verständnis für die Schmetterlingsökologie gefördert und die Bereitschaft zu eigenständigen Maßnahmen für den Naturschutz gesteigert werden (vgl. https://www.leipzig.de/freizeit-kultur-und-tourismus/parks-waelder-undfriedhoefe/ vielfaltergarten#c234496 und www.vielfaltergarten.de)

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer fördert über seine Fachförderrichtlinie u.a. die Projekte „Kletterfix – grüne Wände für Leipzig“ sowie den „Stadtgarten Connewitz“ des Ökolöwen Umweltbund e. V. zur Erhöhung der Artenvielfalt mit Hilfe von Fassadenbegrünung und des ökologischen Gärtnerns. Auch das geförderte Leipziger Gartenprogramm/ Leipzig Grün leistet mit seiner Arbeit und der Etablierung eines Netzwerkes für Stadtnatur wertvolle Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung im Bereich der Förderung der Biodiversität. Weiterhin befördert der vom Amt für Stadtgrün und Gewässer bereits mehrfach ausgelobte Wettbewerb „Naturnaher Kleingarten“ in Kooperation mit den Kleingartenverbänden und Umwelt- und Naturschutzverbänden die Wertschätzung und Beachtung der Biodiversität im Kleingartenwesen (vgl. www.leipzig.de/kleingarten).

Im Rahmen des Projekts „Lebendige Luppe“, in dem die Städte Leipzig und Schkeuditz, die Universität Leipzig, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ und der NABU Sachsen gemeinsam an Förderung und Erhaltung auentypischer Biotopstrukturen auf dem Gebiet der Städte Leipzig und Schkeuditz arbeiten, betreibt der NABU ein Kontaktbüro in Leipzig. Hier wird im Rahmen der Projektlaufzeit jährlich ein umfassendes Umweltbildungsprogramm angeboten, der Dialog mit der Stadtgesellschaft befördert und eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit betrieben (vgl. www.Lebendige-Luppe.de).

Weiterhin haben zu Beginn des Jahres 2023 erstmals Stadtwaldranger ihren Dienst im Amt für Stadtgrün und Gewässer aufgenommen. Damit stehen zwei zusätzliche hochqualifizierte und engagierte Ansprechpartner rund um die Themen Stadt- und Auwald, Naturschutz und Erholung zur Verfügung. Sie vermitteln vor Ort Wissen über die außerordentliche Bedeutung des Leipziger Stadt- und Auwaldes als Natur- und Erholungsraum sowie seine besondere klimatische Funktion und klären zugleich über wichtige Verhaltensregeln auf (vgl. www.leipzig.de/stadtwald).

Auch der Wildpark fördert den Arten- und Lebensraumschutz, ist Informationszentrum für die einheimische Tierwelt, Tierhaltung, Waldbewirtschaftung, Naturschutz und zugleich ein attraktiver Erholungsraum für die Besucherinnen und Besucher. Im Wildpark Leipzig sind auf rund 46 Hektar 25 mitteleuropäische Tierarten erlebbar. Weiterhin wurde im Rahmen des Forschungsvorhabens „stadt PARTHE land – Kulturlandschaftsmanagement als Brücke zwischen Metropole und ländlichem Raum“ die Förderung der Kulturlandschaft des Parthelandes durch den Aufbau neuer Wertschöpfungsketten und Wertschätzungsbeziehungen untersucht und mit dem Zweckverband Parthenaue ein zukunftsorientiertes Kulturlandschaftsmanagements für das Partheland (auch über die Stadtgrenze hinweg) auf den Weg gebracht (vgl. www.partheland.info). Der Zweckverband Parthenaue pflegt seit vielen Jahren die wertvollen Biotopflächen der Stadt Leipzig im Abtnaundorfer Park. Die Rietzschke-Aue Sellerhausen steht exemplarisch für eine integrierte und kooperative Freiraumentwicklung in Leipzig. Die multifunktionale Grünfläche wurde im Mai 2022 an die Bürgerschaft übergeben. Sie erhöht den Freizeit- und Aufenthaltswert und erfüllt wichtige Funktionen für das Stadtklima, die Biodiversität und den Hochwasserschutz. Dem gemeinsamen Projekt der Stadt Leipzig und der Leipziger Wasserwerke gingen umfassende Abstimmungen und Planungen mit dem Kleingartenverein Leipzig-Sellerhausen e.V., der Stadtpolitik sowie den Bürgerinnen und Bürgern voraus. Besondere Elemente sind u.a. ein geschütztes Biotop, 90 neue einheimische sowie klimaangepasste Bäume und eine Vielzahl an Strauch- und Kletterpflanzen, eine große Blumenwiese mit regionalen Saatgutmischungen zur Förderung der Insekten- und Artenvielfalt, Sandlinsen mit Totholz als ergänzendes Angebot für sandliebende Insekten. In Kooperation mit dem NABU Regionalverband Leipzig, dem GeoWerkstatt Leipzig e.V. und den beauftragten Fachbüros wurde auf der Fläche ein Artenschutzturm errichtet, der Quartiere und Nischen als Nist- und Lebensstätte für verschiedenste Tierarten bereithält. Der NABU hat in 2022 die Arten im Artenschutzturm erhoben. Die Rietzschke-Aue Sellerhausen wurde im vergangenen Jahr mit dem Bundespreis Stadtgrün 2022 ausgezeichnet und hat vom Bündnis „Kommunen für Biologische Vielfalt e.V.“ den Titel „Naturschutzprojekt des Jahres 2022“ verliehen bekommen (vgl. www.leipzig.de/rietzschke-aue).

„Klimaanpassung“ und „Biodiversität“ sind zwei der fünf Leitthemen, die im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans Grün – Leipzig grün-blau 2030 in einem umfangreichen Beteiligungsprozess mittels verschiedener Beteiligungsformat intensiv mit der Stadtgesellschaft diskutiert wurden (vgl. www.leipzig.de/masterplan-gruen). Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Pressearbeit informiert das Amtes für Stadtgrün und Gewässer.

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