Änderungsantrag zur Vorlage 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) - Aussetzung der jährlichen Anpassung der Pauschalen

Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 19. September 2024

Beschlussvorschlag:

Die Ratsversammlung beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) gemäß Anlage 1 in geänderter Form. (siehe Anlage 1Ä)
Das so eingesparte Geld wird zu gleichen Teilen der Förderung von Beteiligungsprojekten, der Kinder- und Jugendbeteiligung, der politischen Beteiligung von Frauen sowie von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zugeführt.

Begründung:

Die Aussetzung der jährlichen Dynamisierung der Entschädigungsbeträge (Grundentschädigung und Sitzungsgelder) für Stadträt*innen wurde zwischen den Fraktionsvorsitzenden aufgrund der momentan angespannten Haushaltslage vereinbart.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht dies vor dem Hintergrund der immer schwieriger werdenden Vereinbarkeit von Familie, Beruf und kommunalpolitischem Ehrenamt kritisch. Bereits in den vergangenen Jahren ist das kommunalpolitische Ehrenamt im Leipziger Stadtrat für viele nur noch durch eine teils deutliche Reduzierung der hauptberuflichen Tätigkeit leistbar. Dies aber geht einher mit deutlich niedrigerem Einkommen und vor allem mit deutlich reduzierten Beiträgen in die Sozialversicherung, damit auch einem niedrigeren Rentenanspruch. Die Entschädigungszahlungen zudem sind nachzuversteuern und nicht sozialversicherungspflichtig, sodass diese nur teilweise einen Ausgleich für die geringeren Lohneinkünfte bieten können. Nicht selten haben die Stadträt*innen eine 50- bis 60h-Woche, was eine sehr große Herausforderung für die Vereinbarkeit mit Familie darstellt. In der VII. Wahlperiode hat dies in drei Fällen zu einer Mandatsniederlegung von Stadträtinnen geführt.

Auch wenn die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Einfrieren der Entschädigungszahlung kritisch beurteilt, tragen wir eine zweijährige Aussetzung der Dynamisierung mit. Dies kann aber einerseits nur auf die Stadträt*innen der VIII. Wahlperiode und damit mit Wirkung ab 18.9.2024 zutreffen, zudem sollten alle anderen von der Entschädigungssatzung betroffenen ehrenamtlich Tätigen (Mitglieder von Stadtbezirksbeiräten, Ortschaftsräten, Fachbeiräten, Jugendparlament,  Friedensrichter*innen und deren Protokollführer*innen) ausgenommen werden, da sich hier die Entschädigungszahlungen trotz vorheriger Dynamisierungen auf einem niedrigen Niveau bewegen und diese in die Überlegungen der Aussetzung von Dynamisierungen nicht einbezogen werden konnten.

Die Einsparungen durch das zweijährige Aussetzen der Dynamisierung (nach Maßgabe des Verbraucherpreisindex) für die Stadträt*innen der VIII. Wahlperiode dürfte sich aufgrund einer 6,5%igen Steigerung entsprechend der Teuerungsrate des Landesamtes für Statistik bei etwa 80.000€ pro Jahr bewegen, sofern man dies auf den Bereich des Stadtrates beschränkt. Diese Mittel sollten für Projekte der Förderung von Gleichstellung, Bürgerbeteiligung, Demokratie und gesellschaftlichem Zusammenhalt genutzt werden, um jenseits der möglichen geringfügigen Verringerung der um ein Vielfaches größeren Herausforderungen im Kommunalhaushalt, Gutes im Sinne der Förderung des demokratischen Zusammenlebens bewirken zu können. Denkbar wären etwa Projekte der politischen Bildung im Bereich der Kinder- und Jugendlichen aber auch Beteiligungsprojekte zur Engagementförderung etc.

Anlage 1Ä zu VIII-DS-00037

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung)

Aufgrund von § 4 Abs. 1 und § 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2024 (SächsGVBl. S. 500), wird durch Beschluss der Ratsversammlung vom XX.XX.2024 die Entschädigungssatzung der Stadt Leipzig vom 27.06.2019, Beschluss Nr. VII-DS-06526-NF01 wie folgt geändert:

§1

In § 10 wird folgender Abs. 3 eingefügt:

„(3) Die jährliche Anpassung wird für die Entschädigungszahlungen gemäß §1 für die Stadträtinnen und Stadträte der VIII. Wahlperiode mit Wirkung ab 01.08.2024 18.09.2024 auf das Niveau vom 01.08.2023 zurückgesetzt und zum 01.08.2025 ausgesetzt. Die nächste Anpassung erfolgt zum 01.08.2026 auf Basis der ab dem 01.08.2023 geltenden Beträge.“

§2

Die Änderung tritt zum 30.07.2024 18.09.2024 in Kraft.

 

Leipzig, den

 

Burkhard Jung

Oberbürgermeister

 

Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 19. September 2024

Der Änderungsantrag wurde satzweise zur Abstimmung gestellt und wie folgt beschlossen:

Satz 1: 31/29/1 so beschlossen
Satz 2: 10/45/5 abgelehnt

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