Abwasserentsorgung im NPD-Zentrum in der Odermannstraße

Anfrage vom 6. April 2011


Laut Medienberichten funktioniert bereits seit mindestens zwei Monaten die Grundstücksentwässerung am NPD-Zentrum in der Odermannstraße nicht. Stattdessen lagern sich die Abwässer auf dem Nachbargrundstück ab.

Dazu fragen wir an:

  1. Wann wurde die Stadtverwaltung über dieses Problem informiert und welche Maßnahmen wurden in welcher Frist daraufhin ergriffen?
  2. Wann ist damit zu rechnen, dass das Problem behoben wird und die Verantwortlichen dazu entsprechend der Möglichkeiten der Stadt zur Rechenschaft gezogen werden? 


Antwort der Verwaltung vom 21. April 2011

  1. Das Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA) wurde durch einen Anruf am 23.02.2011 informiert, dass vom Grundstück Odermannstraße 8 Abwasser auf das Grundstück Odermannstraße 10 übertritt. Es wurde eine Eigentümerermittlung für das Grundstück Odermannstraße 8 durchgeführt. Die Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL) wurden aufgefordert, den öffentlichen Anschlusskanal zu prüfen, um eine Schadensursache im öffentlichen Bereich auszuschließen. Die Altakte für die Grundstücksentwässerung wurde der KWL für die Überprüfung ein Planauszug zur Verfügung gestellt. Von den KWL erfolgte am 09.03.2011 die Information, dass der öffentliche Anschlusskanal durch eine Gasleitung zerstört war und deshalb umverlegt wurde. Bei den Arbeiten wurde festgestellt, dass auf dem Grundstück Odermannstraße 8 ein Schacht verstopft ist. Der Grundstückseigentümer der Odermannstraße 8 wurde zur Mängelbeseitigung bis zum 31.03.2011 aufgefordert. Der Grundstückseigentümer der Odermannstraße 8 informierte am 28.03.2011 das VTA, dass die Arbeiten am defekten Schacht ausgeführt wurden sowie die Leitungen durch die beauftragte Firma gespült wurden und wieder durchlässig sind.  Dem Grundstückseigentümer der Odermannstraße 8 wurde am 01.04.2011 die Überprüfung der Mängelbeseitigung durch eine Mitarbeiterin des VTA angekündigt. Die Besichtigung der Grundstücksentwässerungsanlage am 09.04.2011 ergab, dass das Abwasser wieder frei abfließen kann. Desweiteren werden zur Vermeidung von zukünftig möglichen weiteren Beeinträchtigungen des Nachbargrundstückes Odermannstraße 10, die zur Zeit nicht ersichtlich sind, dem Grundstückseigentümer der Odermannstraße 8 bauliche Änderungen am Kontrollschacht, der im Grünstreifen unmittelbar an der Grundstücksgrenze liegt, auferlegt.
  2. Wann ist damit zu rechnen, dass das Problem behoben wird und die Verantwortlichen dazu entsprechend der Möglichkeiten der Stadt zur Rechenschaft gezogen werden? Durch die Auflagen, die dem Eigentümer erteilt wurden, wurde das Problem, wie die Besichtigung der Grundstücksentwässerungsanlage vom 08.04.11 ergab, inzwischen dahingehend beseitigt, dass das Abwasser wieder frei abfließen kann. 

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