Übergänge am Herzliya-Platz endlich sicherer gestalten!

Pressemitteilung vom 5. Juni 2018

2015 neu gebaut, 2017 nach der Städtepartnerschaft Leipzig-Herzliya benannt, auch im zentralen Inneren neu gestaltet – der Herzliya-Platz. Anlässlich der feierlichen Einweihung des neu bepflanzten und gestalteten Kreisverkehrs zwischen Clara-Zetkin- und Johannapark thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wieder das Thema Verkehrssicherheit am Kreisverkehr.

Bereits 2014 wurde im Stadtrat eine Petition von sieben Bürgerinitiativen von einer Mehrheit des Stadtrates gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, die die Belange des Fußverkehrs bei der Neuplanung des Kreisverkehrs an der Karl-Tauchnitz-Straße als nicht angemessen berücksichtigt kritisierte. Die Petenten verlangten die Markierung von Fußgängerüberwegen an den An- und Ausfahrten des Kreisverkehrs. Einen gleichartigen Antrag hat unsere Fraktion nun erneut gestellt, da die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass bloße Querungsinseln nicht ausreichend sind, um dem querenden Fußverkehr und Radverkehr, bei dem teilweise sehr hohen Verkehrsaufkommen, ausreichende Sicherheit zu gewährleisten.

Hierzu Katharina Krefft, Stadträtin und Fraktionsvorsitzende:
„In Leipzig findet man vielerorts Zebrastreifen an Kreisverkehren, am größten jedoch nicht. Wer beispielsweise vom Clara- in den Johannapark auf Höhe Clara-Zetkin-Denkmal will, wird regelmäßig feststellen, dass nur ein überschaubarer Teil der Autofahrerinnen und Autofahrer den querungswilligen Radfahrenden oder Zufußgehenden Vorrang gewährt. Bei dem vor Ort regelmäßig hohen Fahrzeugaufkommen ist aber gerade diese Rücksichtnahme erforderlich und zudem geltende Rechtslage, um eine sichere Querung zu gewährleisten.“

Nach Paragraf 9 Absatz 3 StVO muss ein Kraftfahrer, der einen Kreisverkehr verlässt, beachten: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen – Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in die gleiche Richtung fahren. Weiterhin ist festzustellen, dass laut StVO §§ 3 und 8 sich die Fahrzeuge den Zufahrten so zu nähern haben, dass jederzeit der querende Fußgängerverkehr sicher die Querungsinseln erreichen kann. Bei den Ausfahrten in einen abbiegenden Fahrbahnast ist auf querende Fußgänger besonders Rücksicht zu nehmen (§ 9 StVO).“ (Zitat aus dem Verwaltungsstandpunkt zur Petition 123/13 „Fußgängerüberwege am Kreisverkehr Karl-Tauchnitz-Straße“)

Katharina Krefft weiter: „Dem überwiegenden Teil der Verkehrsteilnehmenden scheint diese Regelung der StVO nicht bekannt zu sein, weshalb an den Querungsstellen entweder meist ohne Rücksicht weitergefahren wird oder Fahrzeuge im Stau die Querungsinsel sogar komplett zustellen. Der damalige Verweis der Verwaltung auf die geltenden Regelungen in der StVO und die damit verbundene Ablehnung der Einrichtung von Zebrastreifen entbehrt so jeglicher Realität. Die Querungssituation ist daher zwingend an allen Zu- und Ausfahrten zu überdenken und zu optimieren.“

Laut AvD (Automobilclub von Deutschland) müssen Fußgängerüberwege innerorts dort angelegt werden, wo Fußgänger sonst wegen der hohen Verkehrsbelastung nicht sicher über die Straße kommen. Ist ein Übergang markiert, haben nach Paragraf 26 Absatz 1 StVO Fahrzeuge den zu Fuß Gehenden sowie Menschen mit Handicap, beispielsweise Rollstuhlfahrern, die den Übergang nutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.

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